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Im Gesundheitswesen sind Kostenträger die Behörden, die für die Gesundheit der Bürger verantwortlich sind. Klassischerweise sind das die gesetzlichen Krankenkassen / Krankenversicherungen bzw. bei Pflegeleistungen die gesetzlichen Pflegekassen. Leistungserbringer rechnen ihre Leistungen (z. B. Pflege, Heilmittel, Krankenbeförderungen, Hilfsmittel oder Rehasport) direkt mit den Kassen ab. Kostenträger müssen aber nicht grundsätzlich Kranken- oder Pflegekassen sein. Auch andere Behörden – z. B. Sozialämter, Polizeibehörden oder Rentenversicherungen – stehen als Kostenträger zur Verfügung. Auch mit nicht-gesetzliche Kostenträger (wie Privatkassen) können Leistungserbringer abrechnen. Bei Unfällen trägt möglicherweise eine Unfallversicherung oder eine Betriebsunfallversicherung die Kosten.
DMRZ.de bietet die Abrechnung von Leistungen mit all diesen Arten von Kostenträgern.