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Interview zum Thema Krankenbeförderungsexistenz

In diesem Jahr wird das DMRZ auf dem taxi-heute-Seminar vom 27. - 28. September 2013 in Bad Zwischenahn „Hohes Niveau – niedrige Kosten: Patientenbeförderung auf dem Rücken der Taxifahrer“ als Partner mit vertreten sein.

Gerhard Wieland, Referatsleiter Taxi- und Mietwagenverkehr, IHK München / Oberbayern

Herr Gerhard Wieland, Referatsleiter Taxi- und Mietwagenverkehr, Omnibus und ÖPNV, IHK für München und Oberbayern wird den Vortrag „Fairplay bei den Krankentarifen - Empfehlung für eine Sondervereinbarung in der Krankenbeförderung“ halten. Exklusiv dazu haben wir Herr Wieland vorher befragt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zum Seminar finden Sie auf der taxi-heute Website.

Herr Wieland wie ist aktuell die Situation bei den Krankentarifen?

Wieland: "Vornehmlich die gesetzlichen Krankenkassen, kaum jedoch die Privaten Krankenversicherungen, versuchen seit Jahren, für ihre Mitglieder (hier: Patienten) die Beförderungsleistungen in erster Linie für Chemo-, Dialyse- und Bestrahlungsfahrten so günstig wie möglich am Markt „einzukaufen“. Dies bedeutet manchmal, dass gültige Taxitarife vor Ort unterlaufen werden oder dass einige wenige Mietwagenunternehmen, wohl zu nicht wirtschaftlichen Fahrpreisen, Aufträge erhalten - jedoch ohne eine Zusage bzgl. Fahrtenanzahl bzw. Umsatzvolumen pro Monat/Quartal/Jahr. Nicht nur die Wirtschaftlichkeit sondern auch die Planungssicherheit leidet bei vielen seriösen Unternehmen darunter! Die AOKs sind regional gut aufgestellt und setzen die Vorgaben der Landes-AOKs in Bezug auf die günstigsten Fahrpreise konsequent um! Dadurch erhöht sich der Druck auf die Taxiunternehmen und insbesondere auf die Einhaltung der gültigen Taxitarife vor Ort."

Wie kann eine Sondervereinbarung helfen, den betriebswirtschaftlichen Druck von den Schultern der Taxiunternehmer zu nehmen?

Wieland: "Bei der IHK-Publikation „Fairer Wettbewerb in der Taxibranche - Empfehlung für eine Sondervereinbarung in der Krankenbeförderung“ haben die bayerischen IHKs die Zielsetzung verfolgt, dass eine breite Unternehmerschaft im Taxibereich auch von Krankenfahrten profitieren - und nicht nur einzelne wenige Unternehmer. Durch die breite Verteilung unserer Publikation an Verbände, Aufgabenträger, Genehmigungsbehörden, Kliniken (auch ambulante Kliniken), an Ärzte, an Krankenkassen haben wir auf die Problematik einerseits aufmerksam gemacht und andererseits auch - das zeigen die Resonanzen - die Qualität der Beförderungsleistungen im Taxigewerbe aufgezeigt. Denn Kranke sollen nicht in PKWs gezwängt werden und hohe Umläufe mitmachen, sondern sollen „fachgerecht“ durch das Taxengewerbe, teilweise auch im Mietwagen, befördert werden."

Wenn eine Sondervereinbarung wirklich hilft, woran scheitert dann deren Umsetzung?

Wieland: "Die Umsetzung scheitert in erster Linie an der konsequenten und harten Bearbeitung durch die Krankenkassen, vornehmlich durch die AOKs, die natürlich günstige Beförderungspreise erhalten wollen und in der Regel den Günstigsten auch vor Ort beauftragen. Die große Masse der Taxiunternehmen hat daher das Nachsehen. In Oberbayern versucht die IHK, durch die guten Kontakte zu den Genehmigungsbehörden, die wir uns aufgrund der zahlreichen Stellungnahmen in Puncto turnusgemäße Anhörverfahren erarbeitet haben, vernünftige Sondervereinbarungen zu genehmigen. Allerdings halten wir eine breite Phalanx zusammen mit den Taxiverbänden, den Behörden, den Landesministerien für unerlässlich, um auf breiter Front Sondervereinbarungen zugunsten des Taxigewerbes - zu Lasten günstigster Mietwagenverkehre - einzuführen. Dies hat natürlich auch den Sinn, dass die Unternehmen nicht gezwungen werden können, den gültigen Taxitarif im Pflichtfahrgebiet zu unterlaufen. Darum hilft in der Sache eine ständige Berichterstattung in „taxi heute“ und ein derartiges Fachseminar. Die bayerischen IHKs versuchten unter Federführung der IHK München, ein gemeinsames Positionspapier zusammen mit der AOK Bayern zu dieser Thematik zu erarbeiten. Das Projekt scheiterte daran, dass die AOK ein Problem mit Formulierungen wie z. B. mit der „Mehrheit der Taxiunternehmen“ hatte, die es zu beteiligen gilt, mit der Auflistung einer vertraglich zugesicherten Fahrtenfolge, dem voraussichtlichen Umsatz der Taxiunternehmen und mit dem einzuhaltenden Taxitarif bzw. der entsprechenden Sondervereinbarung."

Wir danken Ihnen für das Interview Herr Wieland.

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