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Die gesetzlichen Krankenkassen stehen finanziell unter Druck – und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sucht nach Lösungen. Während die Wiedereinführung einer allgemeinen Praxisgebühr vom Tisch ist, bleibt die Idee von höheren Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln und Krankenfahrten ungeklärt. Für Taxiunternehmen und Mietwagenbetriebe, die einen Großteil der Krankenfahrten durchführen, könnte das spürbare Folgen haben – von verändertem Patientenverhalten bis hin zu Zahlungsausfällen. Und das in einer Branche, die bereits mit steigenden Mindestlöhnen, schleppenden Tarifverhandlungen und zunehmendem Konkurrenzdruck kämpft.
Was plant die Bundesregierung?
Im „ARD-Interview der Woche“ Ende November machte Warken deutlich: „Wir wollen das System nicht kaputtsparen.“ Gleichzeitig betonte sie, dass angesichts der angespannten Kassenlage Veränderungen unumgänglich seien. Bereits Anfang Oktober hatte die Ministerin laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erwogen, „alle Zuzahlungen generell um 50 Prozent zu erhöhen“.
Das würde konkret bedeuten: Bei Krankenfahrten könnten statt der aktuellen Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Verordnung fällig werden. Eine Erhöhung, die vor allem chronisch kranke Patienten mit regelmäßigen Fahrten zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie belasten würde.
Besonders brisant: Am 21. November stoppte der Bundesrat das geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen und verwies es in den Vermittlungsausschuss. Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht – was den Druck auf alternative Finanzierungswege wie höhere Zuzahlungen erhöht.
So funktioniert die Zuzahlung bei Krankenfahrten aktuell
Nicht jede Taxifahrt zum Arzt wird von der Krankenkasse übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Fahrt „aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig“ ist – etwa bei:
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Seit der Einführung der Genehmigungsfiktion 2020 sind Fahrten zu ambulanten Behandlungen für bestimmte Versicherte genehmigungsfrei: bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Pflegegrad 3 mit ärztlich festgestellter dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung. Genehmigungspflichtig bleiben jedoch Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie – auch bei dauerhaft mobilitätsbeeinträchtigten Versicherten.
Die Zuzahlung beträgt aktuell 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Verordnung. Bei Serienfahrten zahlen Patienten also nicht für jede einzelne Fahrt, sondern einmalig pro genehmigtem Verordnungsschein – auch wenn dieser mehrere Fahrten (z. B. zur Dialyse über mehrere Wochen) umfasst.
Mehr hilfreiche Infos rund um den Transportschein
Beispielrechnung: Was ändert sich für Dialyse-Patienten?
Ein Dialyse-Patient benötigt dreimal pro Woche eine Fahrt zur Behandlung. Die Krankenkasse genehmigt die Fahrten für einen Monat (ca. 12 Fahrten). Der Fahrpreis beträgt 25 Euro pro Strecke, also 50 Euro pro Tag (Hin- und Rückfahrt).
Bei einer Erhöhung würde dieser Patient dann 15 Euro pro Verordnung zahlen. Das klingt zunächst moderat – aber bei der Menge an Fahrten und demnach Verordnungen schnellen die Kosten schnell in die Höhe. Aus rund 120 Euro an Zuzahlungen pro Jahr ergeben sich dann 180 Euro.
Was bedeutet das konkret für Taxiunternehmen?
Höhere Zuzahlungen klingen nach einer Kleinigkeit – doch für Taxibetriebe können sie erhebliche Folgen haben:
1. Verändertes Patientenverhalten
2. Unsichere Zahlungseingänge
3. Mehr Aufklärungsarbeit
4. Befreiungsmöglichkeiten werden wichtiger
Taxiunternehmen, die Patienten proaktiv über Befreiungsmöglichkeiten informieren, können sich als serviceorientierte Partner positionieren:
Doppelbelastung: Zuzahlungen treffen auf Mindestlohn-Krise
Für viele Taxiunternehmen kommt die mögliche Zuzahlungserhöhung zur Unzeit. Bereits seit Monaten kämpft die Branche mit steigenden Personalkosten durch Mindestlohnerhöhungen und schleppenden Tarifverhandlungen mit den Krankenkassen.
Immerhin gibt es erste positive Signale: In Baden-Württemberg und Hessen wurden seit dem 1. Juli 2025 neue Preisvereinbarungen getroffen, die eine automatische Anpassung an Mindestlohnerhöhungen vorsehen.
Ob diese Regelungen als Vorbild für andere Bundesländer taugen oder ob es nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Während Taxiunternehmen um die Wirtschaftlichkeit ihrer Krankenfahrten kämpfen, droht durch höhere Zuzahlungen zusätzlicher Druck auf die Auslastung.
Wie können sich Taxiunternehmen vorbereiten?
Die politische Entscheidung über konkrete Zuzahlungserhöhungen steht noch aus. Doch Taxibetriebe sollten sich bereits jetzt auf mögliche Änderungen einstellen:
Wie geht es weiter?
Der Vermittlungsausschuss muss das gestoppte Sparpaket neu verhandeln – wann und mit welchem Ergebnis, ist derzeit offen. Klar ist: Gesundheitsdienstleister, darunter auch Taxiunternehmen, sollten sich auf mögliche Änderungen vorbereiten. Transparente Kommunikation, proaktive Patientenberatung und digitalisierte Prozesse werden dabei zu wichtigen Erfolgsfaktoren.
Ob die Zuzahlungserhöhung tatsächlich kommt und in welcher Höhe, bleibt abzuwarten. Sicher ist: Die Branche steht vor herausfordernden Zeiten – und wer jetzt vorausschauend plant, ist besser aufgestellt.
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