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Krankentransport

Mindestlohn-Erhöhung: Existenzbedrohung für Krankenfahrten?

Steigende Personalkosten bei gedeckelten Kassenverträgen – wie Taxi- und Mietwagenunternehmen die Herausforderung meistern können.

Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2025 entschieden: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen, die Krankenfahrten und Krankentransporte anbieten, bedeutet das eine doppelte Belastung: Während die Personalkosten steigen, bleiben die Vergütungen durch Kassenverträge oft gedeckelt. Besonders im ländlichen Raum droht dadurch eine weitere Ausdünnung des Angebots – mit direkten Folgen für die Mobilität von Senior:innen und Menschen mit Behinderung.

 

Krankenfahrten unter Druck: Wenn Mindestlohn auf Dumpingpreise trifft

Die Herausforderung für Anbieter von Krankenfahrten ist komplex. Während der Mindestlohn kontinuierlich steigt, zahlen Krankenkassen häufig sehr niedrige Entgelte für Krankenfahrten. Mietwagenunternehmen sind besonders betroffen, da sie – anders als Taxiunternehmen – keinen gesetzlichen Mindesttarif haben und daher stärker unter Preisdruck geraten.

Ein aktuelles Beispiel aus dem Landkreis Traunstein zeigt die Problematik deutlich: Dort wird intensiv über Mindestbeförderungsentgelte diskutiert, um Dumping zu verhindern und die Versorgung zu sichern. Kandidaten für das Landratsamt sprechen sich für solche Mindestentgelte aus, doch die Umsetzung lässt auf sich warten.

Die Folge: Viele Unternehmen ziehen sich aus dem Markt zurück oder schränken ihre Verfügbarkeit – insbesondere nachts – deutlich ein. Im Landkreis Kitzingen konnte trotz Bedarf kein neuer Taxiunternehmer gefunden werden – ein deutliches Indiz für die schwierige wirtschaftliche Lage der Branche.

Bundesweiter Protest gegen unfairen Wettbewerb

Mit einem bundesweiten Protesttag machte das deutsche Taxi-Gewerbe am 2. Juli 2025 auf seine existenzbedrohte Situation aufmerksam. „Im Taxi gibt es behördlich festgesetzte Preise und revisionssichere Aufzeichnungen aller Vorgänge – bei Uber & Co herrschen Wildwest und Willkür. So kann Wettbewerb nicht funktionieren. Wir fordern Waffengleichheit: Mindestpreise für alle statt nur für uns“, betonte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM).

Die Branche fordert die Kommunen auf, ebenso wie die Tarife für das Taxi-Gewerbe auch Mindestentgelte für Plattform-Mietwagen wie Uber und Bolt festzulegen. „Wir haben nichts gegen Wettbewerb. Aber erst mit annähernd gleichen Preisen ist er auch fair. Dann haben Taxis auch eine Chance, die Herausforderung anzunehmen“, unterstrich Oppermann.

Eine Umfrage des BVTM zeigt: Rund 60 Prozent der Deutschen sprechen sich für die Einführung von Mindestpreisen bei Fahrdiensten wie Uber aus. Lediglich 15 Prozent der Befragten lehnen Mindestpreise für plattformbasierte Mietwagen ab.

 

Automatische Preisanpassungen: Ein Lichtblick für Krankenfahrten

Immerhin gibt es für Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen in Regionen wie Baden-Württemberg und Hessen seit dem 1. Juli 2025 neue Preisvereinbarungen. Diese sehen eine automatische Anpassung an Mindestlohnerhöhungen vor. Der Grundpreis für Krankenfahrten außerhalb des Pflichtfahrbereichs liegt nun bei 7,00 Euro, der Streckenpreis bei 2,68 Euro pro Kilometer und der Mindestpreis bei 15,00 Euro. (Quelle: PDF des VDEK)

Wichtig für Deine Kalkulation: Steigt der Mindestlohn über 12,82 Euro, erhöht sich auch der Grundpreis automatisch um den übersteigenden Betrag – sofern dieser mehr als 0,50 Euro beträgt. Diese Klausel ist relevant für Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen und bietet zumindest teilweise Schutz vor steigenden Personalkosten.

 

Minijob-Grenze steigt mit

Mit der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2025 ist auch die Minijob-Grenze auf 12,82 Euro pro Stunde und 556 Euro monatlich gestiegen. Das ist für die Personalplanung in den Betrieben relevant und kann bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten helfen.

Fazit: Handeln statt Abwarten

Die Mindestlohnerhöhungen sind beschlossen – jetzt geht es darum, die Herausforderungen aktiv anzugehen. Die automatischen Preisanpassungen in den Kassenverträgen sind ein erster Schritt, reichen aber nicht aus. Nur durch gemeinsames Handeln der Branche, politischen Dialog und betriebswirtschaftliche Optimierung können Krankenfahrten und Krankentransporte auch in Zukunft wirtschaftlich angeboten werden.

Die Versorgung von Senior:innen und Menschen mit Behinderung darf nicht unter Dumpingpreisen leiden. Es ist Zeit, dass Politik und Krankenkassen die Realitäten der Branche anerkennen und faire Rahmenbedingungen schaffen.

 

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