Gesundheitsministerin Warken plant deutlich höhere Zuzahlungen
Heilmittel, Hilfsmittel, Krankentransport, Pflege

Zuzahlungserhöhung 2026? Was auf Gesundheitsdienstleister zukommt

Gesundheitsministerin Warken plant deutlich höhere Zuzahlungen. Wir zeigen, was das für Heilmittel, Pflege, Hilfsmittel und Fahrdienste bedeutet.

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt – und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hält deshalb an ihrer Reformagenda fest. Ende November erteilte sie zwar der Wiedereinführung einer allgemeinen Praxisgebühr eine klare Absage, schloss aber gleichzeitig deutlich höhere Zuzahlungen für Medikamente, Krankenfahrten und andere Leistungen nicht aus. Für Gesundheitsdienstleister wie Heilmittelpraxen, ambulante Pflegedienste, Fahrdienste und Hilfsmittellieferanten könnte das spürbare Auswirkungen haben – von verändertem Patientenverhalten bis hin zu mehr Verwaltungsaufwand.

Was ist aktuell geplant?

Im ARD-„Interview der Woche“ betonte Nina Warken: „Wir wollen das System nicht kaputtsparen.“ Gleichzeitig machte sie deutlich, dass angesichts der angespannten Kassenlage Veränderungen unumgänglich seien. Bereits Anfang Oktober hatte die Ministerin laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) erwogen, „alle Zuzahlungen generell um 50 Prozent zu erhöhen“. Das würde bedeuten: Statt bisher maximal 10 Euro könnten Patienten künftig bis zu 15 Euro pro Rezept, Fahrt oder Hilfsmittel zahlen müssen.

Besonders brisant: Am 21. November hatte der Bundesrat das von der Bundesregierung geplante Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen gestoppt und in den Vermittlungsausschuss geschickt. Die Mehrheit der Länder kritisierte, dass durch die Einsparungen für die Kassen den Krankenhäusern das benötigte Geld fehle. Eine schnelle Lösung ist derzeit nicht in Sicht – was den Druck auf alternative Finanzierungswege wie höhere Zuzahlungen erhöht.

 

1. Heilmittelpraxen: Höhere Zuzahlungen bei Verordnungen

Für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen gilt derzeit: Patienten zahlen 10 % der Kosten je Verordnung sowie zusätzlich 10 € pro Verordnung. Bei einer 50-prozentigen Erhöhung würde die Pauschale auf 15 € steigen – bei Serienbehandlungen mit mehreren Rezepten pro Quartal summiert sich das schnell.

Was bedeutet das für Heilmittelpraxen?

  • Mehr Nachfragen von Patienten zur Zuzahlungshöhe und zu Befreiungsmöglichkeiten
  • Mögliche Terminabsagen oder -verschiebungen bei finanziell schwächeren Patienten
  • Erhöhter Verwaltungsaufwand, da mehr Härtefall-Regelungen und Befreiungsanträge geprüft werden müssen

Gleichzeitig bietet die Situation eine Chance: Praxen, die ihre Patienten proaktiv über Befreiungsmöglichkeiten (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder Überschreiten der Belastungsgrenze) informieren, können sich als serviceorientierte Anlaufstelle positionieren.

 

2. Häusliche Krankenpflege: 28-Tage-Regelung wird teurer

Bei der häuslichen Krankenpflege nach SGB V (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen) zahlen Patienten derzeit 10 € je Verordnung plus 10 % der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr. Eine Erhöhung der Pauschale auf 15 € würde insbesondere Patienten mit kurzzeitigem Pflegebedarf belasten.

Was bedeutet das für ambulante Pflegedienste?

  • Höhere Eigenbeteiligungen könnten die Nachfrage nach SGB-V-Leistungen senken
  • Mehr Beratungsbedarf zu Finanzierungsfragen und Befreiungsmöglichkeiten
  • Verstärkte Dokumentation bei Härtefall-Regelungen

Eine ausführliche Betrachtung der Auswirkungen auf die häusliche Krankenpflege erscheint in Kürze als eigener Artikel.

 

3. Fahrdienste: Zuzahlung je Verordnung, nicht je Fahrt

Auch bei Krankenfahrten gilt die allgemeine Zuzahlungsregelung: 10 % der Kosten je Verordnung, mindestens 5 €, maximal 10 €. Wichtig: Bei Serienfahrten (z. B. zur Dialyse oder Chemotherapie) zahlen Patienten nicht pro Einzelfahrt, sondern einmalig pro genehmigtem Verordnungsschein – auch wenn dieser mehrere Fahrten umfasst. Bei einer Erhöhung auf 15 € würde diese Pauschale entsprechend steigen.

Was bedeutet das für Fahrdienste?

  • Mehr Aufklärungsarbeit zu Genehmigungen und Zuzahlungsbefreiungen notwendig
  • Eventuell verzögerte Zahlungseingänge durch finanzielle Belastung der Patienten

Eine detaillierte Analyse der Auswirkungen auf Krankenfahrten und Krankentransporte folgt ebenfalls in Kürze.

4. Hilfsmittel: Mehr Eigenanteil bei Rollstühlen & Co.

Hilfsmittellieferanten kennen die Regelung: 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 €, maximal 10 € je Hilfsmittel. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzprodukte, Stomaartikel) zahlen Versicherte 10 % der Kosten pro Packung, maximal aber 10 € für den gesamten Monatsbedarf entsprechender Materialien. Eine Erhöhung auf 15 € könnte gerade bei dauerhaften Anwendungen eine spürbare Mehrbelastung bedeuten.

Was bedeutet das für Sanitätshäuser und Hilfsmittellieferanten?

  • Intensivere Beratung zu Zuzahlungsbefreiungen und Härtefall-Regelungen
  • Mögliche Verzögerungen bei der Anschaffung von Hilfsmitteln
  • Erhöhter Dokumentationsaufwand bei Befreiungsanträgen

 

5. Rehasport: Bisher zuzahlungsfrei – bleibt das so?

Rehasport und Funktionstraining sind nach § 64 SGB IX aktuell zuzahlungsfrei. Teilnehmer müssen also keine Eigenanteile leisten. In den aktuellen Plänen von Gesundheitsministerin Warken ist keine Änderung für den Rehasport erkennbar. Sollte die Politik den Rehasport künftig in die Zuzahlungspflicht einbeziehen, wäre allerdings mit einem deutlichen Rückgang bei den Teilnehmerzahlen zu rechnen – gerade bei Menschen mit geringem Einkommen.

Was bedeutet das für Rehasport-Anbieter?

  • Aktuell keine direkte Betroffenheit, aber wachsame Beobachtung der politischen Entwicklung notwendig
  • Information der Teilnehmer über den zuzahlungsfreien Status, um Verunsicherung vorzubeugen
  • Sollte eine Zuzahlungspflicht eingeführt werden, steigt der Beratungsbedarf deutlich

 

Chancen und Risiken für Gesundheitsdienstleister

Höhere Zuzahlungen bedeuten für Leistungserbringer nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen:

Risiken:

  • Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen durch finanzielle Hürden
  • Mehr Verwaltungsaufwand durch Befreiungsanträge und Härtefälle
  • Zahlungsverzug oder Forderungsausfälle bei finanziell schwächeren Patienten

Chancen:

  • Digitalisierung wird wichtiger: Automatische Zuzahlungsberechnung spart Zeit und reduziert Fehler
  • Proaktive Beratung zu Befreiungsmöglichkeiten stärkt Patientenbindung
  • Transparente Kommunikation schafft Vertrauen

 

Wie geht es weiter?

Eine Entscheidung über konkrete Zuzahlungserhöhungen steht noch aus. Der Vermittlungsausschuss muss das gestoppte Sparpaket neu verhandeln – wann und mit welchem Ergebnis, ist derzeit offen. Klar ist: Gesundheitsdienstleister sollten sich auf mögliche Änderungen vorbereiten. Automatisierte Abrechnungssysteme, proaktive Patientenberatung und transparente Kommunikation werden dabei zu wichtigen Erfolgsfaktoren.

 

In den kommenden Wochen beleuchten wir die Auswirkungen der geplanten Zuzahlungserhöhungen für Krankenfahrten und häusliche Krankenpflege im Detail.

 

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Allgemeiner Hinweis:  Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.