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Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom April 2025 weckt Erwartungen in der Heilmittelbranche. Die Sorgen sind vielfältig: Therapeut:innen kämpfen mit Fachkräftemangel, bürokratischer Belastung und der Frage nach einer zukunftsfähigen Ausbildungsstruktur. Die Ernennung von Nina Warken zur neuen Bundesgesundheitsministerin am 6. Mai markiert dabei den offiziellen Start der gesundheitspolitischen Agenda der neuen Regierung. Wenn Du als Physiotherapeut:in, Ergotherapeut:in, Logopäd:in oder Podolog:in tätig bist, haben die beschlossenen Maßnahmen konkrete Auswirkungen auf Deinen beruflichen Alltag. Hier erfährst Du, welche drei wesentlichen Punkte für Heilmittelerbringer:innen im Koalitionsvertrag festgehalten wurden – und wie die Branche darauf reagiert.
1. Reform der Berufsgesetze und Teilakademisierung
Ein Kernpunkt des Koalitionsvertrags ist die Reform der Berufsgesetze für die Heilmittelbranche. Im Wortlaut heißt es: „Die Berufsgesetze für Ergo- und Physiotherapie sowie Logopädie reformieren wir zügig und zukunftsfest.“ Gleichzeitig positioniert sich die Koalition klar gegen eine vollständige Akademisierung: „Eine ausschließliche Voll-Akademisierung lehnen wir ab.“ Stattdessen wird eine Teilakademisierung mit hohem Praxisanteil angestrebt.
Bemerkenswert: Diese Reform steht bereits zum dritten Mal in Folge zu Beginn einer Legislaturperiode im Koalitionsvertrag, was die wiederholte Aufmerksamkeit für dieses Thema in Politik unterstreicht.
2. Bürokratieabbau bei Heilmitteln
Die Verschreibung und Abrechnung von Heilmittel (aber auch Hilfsmitteln) gegenüber den Krankenkassen soll laut Koalitionsvertrag „wesentlich“ vereinfacht werden. Dies ist Teil eines umfassenden Bürokratieentlastungsgesetzes im Gesundheitswesen, das folgende Maßnahmen vorsieht:
Massive Verringerung von Dokumentationspflichten und Kontrolldichten
Etablierung einer Vertrauenskultur statt bürokratischer Belastung
Stärkung der Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Professionen
Ermöglichung KI-unterstützter Behandlungs- und Therapiedokumentation
Einführung einer Bagatellgrenze bei der Regressprüfung
Diese Maßnahmen könnten im Arbeitsalltag der Therapeut:innen spürbare Entlastungen bringen – vorausgesetzt, sie werden tatsächlich konsequent umgesetzt.
3. Berufsrechtliche Regelung der Osteopathie
Die neue Bundesregierung will auch den Bereich der Osteopathie angehen: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ Dies wird als bedeutender Schritt zur Anerkennung und Integration dieses Berufsbildes in das Gesundheitssystem gesehen und könnte Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit anderen Heilmittelerbringer:innen haben.
Aktuelle Entwicklungen seit Ernennung der Bundesgesundheitsministerin
Der Wechsel des Gesundheitsministeriums von der SPD zur CDU mit Nina Warken an der Spitze wird von einigen Beobachtern als möglicher „Paradigmenwechsel in der deutschen Gesundheitspolitik“ bewertet. Besonders im Bereich der Integrativen Medizin und Naturheilkunde wird dieser Wechsel als Chance gesehen.
Konkrete Aussagen oder erste Initiativen der neuen Ministerin spezifisch zum Thema Heilmittel sind seit ihrer Ernennung vor einer Woche allerdings noch nicht dokumentiert. Es bleibt abzuwarten, welche Prioritäten das Ministerium in den kommenden Wochen und Monaten setzen wird und wie zügig die im Koalitionsvertrag skizzierten Maßnahmen angegangen werden.
Reaktionen aus der Heilmittelbranche
Die Forderungen an die neue Regierung war groß. Die Ankündigungen im Koalitionsvertrag haben in der Heilmittelbranche deshalb unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen:
Der VDB-Physiotherapieverband vermisst das Thema Direktzugang im Koalitionsvertrag – also der direkte Weg des/der Patient:in in die Heilmittelpraxis, ohne den Umweg über den/die Ärzt:in und deren Verordnung. Der VDB fordert: „Ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe soll auf den Weg gebracht werden. Dies könnte den Zugang der Patienten zu physiotherapeutischen Leistungen erleichtern und die Eigenverantwortung der Therapeuten stärken.“
Die Barmer Krankenkasse kommentiert den Koalitionsvertrag kritisch und hebt hervor, dass „keine kostendämpfenden Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung“ enthalten sind. (Quelle, PDF)
Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen (dem Verbände wie der Logopädieverband dbl oder der Ergotherapieverband DVE angehören) bewertet es als positives Zeichen, dass die Reform der Berufsgesetze im Koalitionsvertrag verankert ist. Allerdings äußert die Organisation auch Bedenken: „Die Auslegung von ‚zügig‘ und ‚zukunftsfest‘ lassen hoffen und bangen zugleich.“ Das Bündnis betont außerdem: „Eine zukunftsfeste therapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten darf nicht an Finanzierungs- und Zuständigkeitsfragen scheitern. Aber gerade zur Ausgestaltung der finanziellen Grundlage für eine Reform bleibt das Papier Antworten schuldig.“
Heilmittelverbände fordern stimmberechtigte Vertretung im G-BA
Eine wichtige Entwicklung, die im Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung fand, ist die Forderung der Heilmittelbranche nach einer stimmberechtigten Vertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Während der Koalitionsvertrag für die Pflege einen festen Sitz mit Stimmrecht im G-BA vorsieht, fehlt eine entsprechende Regelung für die Heilmittelerbringer.
Im März 2025 gründeten daher 17 maßgeblichen Heilmittelverbände die „Interessengemeinschaft Heilmittelerbringer im G-BA“ (IG Heilmittel), um ihre gemeinsame Forderung nach einer stimmberechtigten Vertretung zu forcieren. Die Verbände stehen insgesamt für nahezu 400.000 Therapeut:innen aus den Bereichen Ergotherapie, Ernährungstherapie, Logopädie, Atem-, Sprech- und Stimmlehre, Physiotherapie und Podologie.
Die IG Heilmittel kritisiert, dass bislang ausschließlich Ärzt:innen, Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften über die Versorgung mit Heilmitteln entscheiden – ein Modell, das der Grundidee von interprofessioneller Versorgung widerspricht. Für eine bedarfsgerechte Patient:innenversorgung sei es unerlässlich, die Kompetenz und Fachexpertise der Therapeut:innen zu nutzen und ihre Beteiligungsmöglichkeiten im G-BA strukturell zu verankern. (Quelle)
Fazit: Fortschritte in Aussicht, aber viele offene Fragen
Der Koalitionsvertrag 2025 enthält verschiedene relevante Vorhaben für die Heilmittelbranche. Die Reaktionen der Verbände sind gemischt – grundsätzlich wird die Aufnahme dieser Themen begrüßt, gleichzeitig werden aber Bedenken hinsichtlich der konkreten Umsetzung und Finanzierung geäußert.
Für Therapeut:innen bietet der Koalitionsvertrag ein gemischtes Bild:
Positiv zu bewerten sind:
Die Reform der Berufsgesetze
Der umfassende Bürokratieabbau
Die berufsrechtliche Regelung der Osteopathie
Herausforderungen bleiben jedoch:
Die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der Berufsgesetze
Fehlende wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
Keine Regelung zum Direktzugang
Keine stimmberechtigte Vertretung im G-BA
Die Erfahrung vergangener Legislaturperioden mahnt zur Vorsicht: Zwischen Koalitionsvertrag und politischer Realität liegen oft Welten. Es bleibt abzuwarten, ob die neue Bundesregierung ihre Vorhaben tatsächlich umsetzt und ob es ihr gelingt, den Heilmittelbereich nachhaltig zu stärken.
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Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.