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Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) verarbeiten und abrechnen

Integrierte Versorgung muss elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA) abrechnet werden. Viele Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften haben dadurch ein Problem – denn wer viele Ärzte vernetzen will, der hat es mit vielen Arztinformationssystemen (AIS) zu tun. Wir von DMRZ.de haben eine einfache und reibungslose Lösung gefunden.

Integrierte Versorgung als Chance für Ärzte und Patienten

Die Integrierte Versorgung ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Dabei werden Patientinnen und Patienten qualitätsgesichert und in sektorenübergreifend beziehungsweise fachübergreifend vernetzten Strukturen versorgt.

Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Den beteiligten Leistungserbringern wird dann gemeinsam die Verantwortung dafür übertragen, die Menschen, die sich freiwillig für diese Versorgungsform entscheiden, möglichst lange gesundzuhalten.

Die Idee der Integrierten Versorgung ist einleuchtend, denn so lassen sich Kosten sparen. Doch insbesondere Ärzte müssen sich umorientieren. Sie schließen sich in intelligenten Versorgungskonzepten zusammen, und das Geld kommt in einen gemeinsamen Topf, der dann für die gesundheitliche Betreuung in der betreffenden Region genutzt werden kann. Wenn die Behandlungen dann nicht mehr primär durch Mengen und Preise diktiert werden, erübrigen sich zum Beispiel so Dinge wie das derzeit betriebswirtschaftlich geradezu erzwungene quartalsweise Einbestellen der Patienten.

Integrierte Versorgung: Für wen oder was ist das gut?

Integrierte Versorgungsmodelle werden von Krankenkassen für eine Vielzahl von Krankheitsbildern angeboten. Die Vernetzung ist insbesondere für komplexe Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Darunter fallen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit), Depressionen oder Bandscheibenerkrankungen.

Die Vorteile der integrierten Versorgung sind:

  • Die Patientinnen und Patienten sind in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die ihnen die eigene, oft mühsame Suche nach den richtigen Spezialisten abnimmt.
  • Teure Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sowie unnötige Belastungen für die Patienten werden vermieden.
  • Die Liegezeiten in den Krankenhäusern werden verkürzt.
  • Die Übergänge von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung sind besser koordiniert. Lange Wartezeiten entfallen.
  • Die Behandlung erfolgt nach definierten Behandlungspfaden und auf dem neuesten Stand des medizinischen Wissens. In vielen integrierten Versorgungsprojekten bieten die medizinischen Leistungserbringer Garantiezusagen für ihre Leistungen (zum Beispiel bei chirurgischen Eingriffen).
  • Durch standardisierte Nachuntersuchungen nach Abschluss der stationären und rehabilitativen Behandlung werden Folgeerkrankungen vermieden oder eingeschränkt.
  • Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die Teilnahme an der Integrierten Versorgung spezielle Boni.

Abrechnung der IV-Verträge muss elektronisch erfolgen

Bereits seit 2012 müssen ärztliche Leistungen in IV-Verträgen im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden. Abrechnungen per Papierbeleg oder Telefax sind nicht mehr zulässig. Damit rücken Softwarelösungen in der Integrierten Versorgung (IV) in den Fokus.

Das Problem: Anders als bei Arztsoftware in der Regelversorgung, fehlt bislang ein einheitlicher Standard für Schnittstellen. DMRZ.de hat jedoch eine einfache und effektive Software-Lösung, mit der Leistungen aus IV-Verträgen einfach über das Internet abgerechnet werden können

[ www.dmrz.de/aerzte-rechnen-selektiv-vertraege-ab-integrierte-versorgung.html ]

Integrierte Versorgung: Der gesetzliche Hintergrund

Für viele Gesundheitsnetze stellt die elektronische Abrechnung der IV-Verträge ein Problem dar. Dabei ist diese durch das Gesetz klar vorgeschrieben. Nach § 295a SGB V regelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die Einzelheiten für die Abrechnung von Verträgen zur Integrierten Versorgung (§ 140a) und zur Versorgung nach § 73b (Hausarztverträge) und § 73c (Bes. Amb. Ärztl. Versorgung).

Aufgrund von Neuerungen für die Technische Anlage 3.0, die seit 2012 neben Hausarztverträgen und der Besonderen Ambulanten Ärztliche Versorgung auch die Integrierte Versorgung miteinschließt, dürfen IV-Leistungen seit dem 1. Januar 2012 nur noch im Rahmen des maschinellen Datenaustauschs abgerechnet werden.

Die Abrechnung beleghaft oder etwa per Telefax durchzuführen entfällt dadurch. Auch die enthaltenen Leistungen unterschiedlicher Leistungserbringer in Komplexpauschalen müssen nun nach gesonderten Verfahren abgerechnet werden. Der Haken bei der Abrechnung: Aufgrund fehlender Schnittstellen lassen sich Leistungen aus IV-Verträgen mit der bestehenden IT-Infrastruktur nicht einfach so abrechnen.

Reibungslos abrechnen für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften

Gesundheitsnetzwerke bestehen aus vielen Ärzten und Sonstigen Leistungserbringern, die häufig kein einheitliches AIS (Arztinformationssystem) einsetzen. Schnittstellen für die Integration der Selektivverträge fehlen oft.

Eine Managementgesellschaft, die etwa 100 Ärzte vernetzen will, muss sich der Herausforderung stellen, den abgeschlossenen Selektivvertrag für alle Leistungserbringer abrechenbar zu machen. Dazu müsste der Vertrag in jedem AIS hinterlegt werden – und das erfolgt meist über den Anbieter eines solchen Systems, der dazu Programmierarbeit leistet und mit hoher Wahrscheinlich einen nicht unerheblichen Geldbetrag dafür abruft. Die Vernetzung von Ärzten innerhalb eines Gesundheitsnetzwerkes kann also mitunter kostspielig werden.

Wenn die Managementgesellschaft das Internet-Abrechnungssystem des DMRZ einsetzt, wird sie mit diesen Problemen nicht zu tun haben. Durch die DMRZ-Cloud-Abrechnungsplattform im Internet bedarf es zudem nur eines Browsers und eines Internet-Anschlusses bei den Leistungserbringern.

Einfach über das Internet mit DMRZ.de-Online-Software abrechnen

Die Anmeldung beim DMRZ unter www.dmrz.de ist kinderleicht. DMRZ.de arbeitet unabhängig vom eingesetzten AIS. Damit die Daten so einfach wie möglich in das Cloud-System eingeben werden können, hinterlegen die Entwickler die Selektivverträge der Leistungserbringer elektronisch im DMRZ-System. Ein Arzt, der etwa eine bestimmte Leistung aus einem Vertrag abrechnen möchte, braucht sich nicht um Positionsnummern oder Preise zu kümmern, sondern kann die entsprechende Leistung direkt aus einer Liste auswählen. Das DMRZ-System ergänzt die eben genannten Angaben dann automatisch.

Für Gesundheitsnetzwerke und Managementgesellschaften ist das DMRZ-Cloud-Abrechnungssystem wirklich geeignet, um allen Teilnehmern eines solchen Gesundheitsnetzwerkes die Abrechnung eines IV-Vertrages zu ermöglichen. Und das zeitnah. Nur den IV-Vertrag an das DMRZ senden und direkt loslegen!

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