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Tipps für die Heilmittelabrechnung: Zuzahlungsrechnungen und HeilmittelVOs

Zuzahlungsrechnungen einfach für Heilmittelverordnungen erstellen und Heilmittelverordnungen standardmäßig zurückstellen

Zuzahlungsrechnungen können Sie für Ihre Patienten ganz einfach mit dem Quittungsdruck erstellen und dokumentieren. Außerdem möchten Sie vielleicht je nach Abrechnungsvorliebe und individuellen Arbeitsablauf bei der Abrechnung alle Ihre Rechnungen vor Versand noch einmal kontrollieren? Auch dann haben wir eine Lösung für Ihr Verordnungsmanagement.

Quittungsdruck für Zuzahlungen bei Heilmitteln

Sie haben eine Zuzahlung bar von Ihrem Patienten erhalten und möchten hierfür eine Quittung erstellen. Kein Problem! Bereits erhaltene Zuzahlungen können in der Maske „Heilmittelverordnung“ verbucht werden. Um Ihren Patienten einen Beleg auszudrucken steht Ihnen der Quittungsdruck zur Verfügung. Die Eingabemaske für die „Bereits erhaltene Zuzahlung“ befindet sich unten rechts in der Eingabemaske der Heilmittelverordnung. Hier können Sie:

  • den erhaltenen Betrag,
  • das Datum und
  • eine Quittungsnummer eingeben.

Bereits erhaltene Zuzahlungen werden später bei der Erstellung der Zuzahlungsrechnung berücksichtigt und entsprechend auf der Zuzahlungsrechnung mit ausgewiesen. Der Zuzahlungsrechner zeigt die Summe der erhaltenen Zuzahlungen an.

Achtung: Die Quittung kann erst ausgedruckt werden, nachdem die Heilmittelverordnung erneut abgespeichert wurde. Die Funktion ist nicht dafür vorgesehen, Gutschriften bzw. Zahlungsausgänge zu verbuchen. Wurde eine zu hohe Zuzahlungssumme kassiert, dann wird dies später mit einem negativen Zahlbetrag auf der Zuzahlungsrechnung ausgewiesen.

Heilmittelverordnungen standardmäßig zurückstellen

Sie möchten Ihre erfassten Heilmittelverordnungen immer erst kontrollieren, bevor diese zur Abrechnung freigegeben werden? Setzen Sie unter „Einstellungen/Profil“ im Bereich „Abrechnungsdaten“ einfach den Haken im Feld „Heilmittelverordnungen zurückstellen“. Die erfassten Verordnungen können dann manuell von Ihnen zur Abrechnung freigegeben werden.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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