Sie können in den Versichertendaten das Institutionskennzeichen (IK) für Krankenkassen (10xxxxxxx), Pflegekassen (18xxxxxxx), Sozialhilfeträger (13xxxxxxx), für private Krankenversicherungen (16xxxxxxx) und für Krankenversicherungsträger außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (95xxxxxxx) hinterlegen.
Und so einfach und schnell hinterlegen Sie neue Kostenträger-IKs:
- Klicken Sie sich im Menü über den Menüpunkt „Abrechnungsfälle“ in die Maske „Abrechnungsfälle-Übersicht“.
- Dort erfassen Sie nach einem weiteren Klick in der Navigationsleiste auf die Schaltfläche „Neu“ Ihre Leistungen.
- Im Bereich „Versichertendaten“ im Feld „IK Kasse“ hinterlegen Sie das Institutionskennzeichen. Am besten, indem Sie sich über das Lupen-Symbol den entsprechenden Kostenträger auswählen.
Wozu das Institutionskennzeichen gebraucht wird
Das Institutionskennzeichen (IK) dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer. Es besteht aus einer neunstelligen Ziffernfolge, hinter der ein Datensatz steckt. Alle Vertragspartner, die für die Sozialversicherungsträger Leistungen erbringen, bekommen ein IK für die maschinelle Erledigung des Abrechnungsverfahrens und den Zahlungsverkehr.