Die Rechnungsbegleitzettel für die DTA-Abrechnungen über DMRZ.de haben ab sofort einen QR-Code. Das vereinfacht die Bearbeitung der Abrechnungen immens.
Der QR-Code macht den Rechnungsprüfstellen (auch Papierannahmestellen genannt) die Arbeit leicht. Denn die Daten können schnell ausgelesen, be- und verarbeitet werden. Das mühsame Eintippen fällt weg. Die Übertragung ist sicher und wenig anfällig für Fehler.
Vorteil für Sie bei der Rechnungsstellung Ihrer Gesundheitsleistungen
Der Vorteil ist: Ihre Rechnungen werden schnell bearbeitet und Sie bekommen schnell Ihr Geld.
Der QR-Code hat dieselben Informationen gespeichert, die auf dem Rechnungsbegleitzettel gedruckt sind.
In welchen Fällen Sie einen Rechnungsbegleitzettel benötigen
Sie haben den Rechnungslauf erfolgreich beendet – dann können Sie Ihre Rechnungen jetzt ausdrucken. Klicken Sie dazu im Menü auf den Menüpunkt „Rechnungen“ und gelangen in die Maske „Rechnungen-Übersicht“. Dort drucken Sie Ihre Rechnungen aus. Unter „Funktionen“ finden Sie ganz links das Drucker-Symbol. Sie haben die Wahl zwischen "Begleitzettel drucken" und "Rechnung und Begleitzettel drucken".
Hinweis: Jede Rechnung öffnet sich in einem separaten Fenster als PDF-Dokument und kann auf dem Rechner gespeichert oder ausgedruckt werden.
Wichtig für die Abrechnung und den Rechnungsbegleitzettel
- Haben Sie nichts anderes vereinbart, bekommt der Kostenträger Rechnung und Begleitzettel mit den Urbelegen per Post. Die Empfänger-Adresse wird automatisch auf den Begleitzetteln/Rechnungen angegeben.
- Sie müssen die Rechnung nicht unterschreiben.
- Zu den Urbelegen gehören unter anderem (je nach Branche) Transportscheine, Verordnungen, Genehmigungen und Rezepte.
- Bei der Abrechnung müssen Sie zusätzlich zur Rechnung bzw. zum Rechnungsbegleitzettel die Verordnung (bei Teilabrechnungen eine Verordnungskopie) beifügen. Die Urbelege müssen nach den Belegnummern der Abrechnungsfälle sortiert werden.