Doch in manchen Fällen kommen die Leistungserbringer nicht daran vorbei, für Hilfsmittel Kostenvoranschläge zu erstellen. Diese müssen zunächst von der Krankenkasse überprüft und dann – im besten Fall – bewilligt werden. Wann ist das notwendig?
Die Kosten für ein Hilfsmittel übersteigen den vertraglich ausgehandelten Höchstpreis.
Für manche Hilfsmittel mit Vertragspreisen ist es verpflichtend, zusätzlich einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Das ist z. B. dann notwendig, wenn ein solches Hilfsmittel zunächst noch an die Bedürfnisse des Versicherten individuell angepasst werden muss und die Anpassung sehr aufwendig (und somit kostenintensiv) ist.
Für ein Hilfsmittel gibt es keinen Vertragspreis – und die Krankenkasse muss die Kostenerstattung erst bewilligen. Das trifft vor allem auf Hilfsmittel zu, die z. B. Prothesenhersteller oder Medizinproduktehersteller individuell produzieren und an die Bedürfnisse des Versicherten anpassen. Das können beispielsweise Hörgeräte, Sehhilfen, orthopädische Schuhe oder Prothesen sein.
Der Kostenvoranschlag im Detail
Ein Kostenvorschlag ist eine schriftliche Prognose der zu erwartenden Kosten für ein bestimmtes Hilfsmittel sowie dessen Anpassung. Die Krankenkasse überprüft darauf zum einen, inwiefern das Hilfsmittel bei der jeweiligen Person für die Genesung einer Krankheit bzw. für die Verbesserung einer Behinderung hilfreich ist. Zum anderen wird überprüft, ob die Kosten für das Hilfsmittel im Rahmen dessen ist, was die Kasse bereit ist, zu tragen.
Auch wenn das Erstellen von Kostenvoranschlägen verglichen zu Vertragspreisen aufwendiger ist, so hat dieses Verfahren einen klaren Vorteil: Die bedarfsgerechte Versorgung der Patienten bzw. Pflegebedürftigen, angepasst an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Person. Auch soll sichergestellt werden, dass Hilfsmittel gezielt und wirtschaftlich effektiv eingesetzt werden.
Der elektronische Kostenvoranschlag
Um den verwaltungstechnischen Aufwand der Kostenvoranschläge in Papierform zu reduzieren, werden diese mittlerweile digital an die Krankenkassen übermittelt. Der genaue Begriff für diesen Prozess ist elektronischer Kostenvoranschlag, kurz eKV. Im Folgenden stellen wir den eKV genauer vor.