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Einzugsermächtigungen für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen und Rechnungsfahrten

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Zahlungen für Rechnungen an Versicherte per Lastschrift einzuziehen. Dies gilt für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen und Rechnungsfahrten.

Klicken Sie links in der Menüleiste auf den Menüpunkt „Stammdaten“ und anschließend auf „Versicherte“. Dort können Sie verschiedene Informationen zu Ihren Versicherten verwalten.

Klicken Sie nun für denjenigen Versicherten, für den Sie die Informationen zur Einzugsermächtigung verwalten möchten, auf das „Bearbeiten“-Symbol. Im unteren rechten Bereich der Maske finden Sie den Bereich „Zahlungsart“. Sie können hier folgende Zahlungsarten auswählen: Lastschrift, SEPA oder Überweisung.

A. Zahlungsart Lastschrift

Möchten Sie Beträge für Privatrechnungen, Zuzahlungsrechnungen oder Rechnungsfahrten von dem jeweiligen Versicherten per Lastschrift einziehen oder tun Sie dies bereits, setzen Sie das entsprechende Kennzeichen für diese Optionen.

  1. Wählen Sie hier „bisher keine erteilt“, sofern Sie die Zahlbeträge per Lastschrift einziehen möchten, Ihnen jedoch noch keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Das System druckt dann beim Rechnungsdruck automatisch ein Einzugsermächtigungs-Formular als Beiblatt aus.
  2. Verwenden Sie für diesen Versicherten kein Lastschrift-Verfahren und möchten Sie dies auch nicht, so wählen Sie den Status „keine Ermächtigung“. Ihnen wird dann kein Beiblatt beim Rechnungsdruck für diesen Versicherten mit ausgedruckt.
  3. Wurde Ihnen eine Einzugsermächtigung für diesen Versicherten erteilt, ob bereits im Vorfeld oder anhand des Vordrucks, den Ihnen das DMRZ nun zur Verfügung stellt, dann wählen Sie den Status „wurde erteilt“. Ein entsprechender Vermerk, dass die betreffende Rechnungssumme vom angegebenen Konto abgebucht wird, erscheint dann auf den jeweiligen Rechnungen.

Hat Ihnen der Versicherte eine Einzugsermächtigung erteilt und wählen Sie diesen Status dementsprechend aus, so erscheinen darunter Eingabefelder, für die dazugehörige Bankverbindung. Füllen Sie die bitte aus. 

Erstellen Sie nun einen Abrechnungsfall in der Maske „Abrechnungsfälle“ für diesen Versicherten, für den Sie zuvor die Lastschrift-Einstellungen vorgenommen haben oder öffnen einen zurückgestellten Abrechnungsfall.

Wenn Sie möchten, dass die Lastschrift-Einstellungen für die Zuzahlungsrechnung und/oder Privatrechnungen bzw. Rechnungsfahrten innerhalb dieses Abrechnungsfalls übernommen werden:

  1. Öffnen Sie den Reiter „Zahlungen“ im Bereich „Sonstige Daten“.
  2. Setzen Sie hier ein Kennzeichen bei „Zahlungsart nutzen für“: „Privat/Rechnungsfahrt“ und/oder „Zuzahlung“.

Hinweis: Die von Ihnen gesetzten Kennzeichen in den Abrechnungsfällen sind letztendlich ausschlaggebend

  1. Sofern Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt haben, dass „bisher keine Ermächtigung“ erteilt wurde und in einem Abrechnungsfall die entsprechenden Kennzeichen für die Verwendung einer Einzugsermächtigung gesetzt haben, erscheint eine Einzugsermächtigung als Beiblatt beim Rechnungsausdruck. Diese können Sie dem Versicherten zum Ausfüllen zuschicken oder überreichen. Sobald der Versicherte Ihnen das Formular ausgefüllt hat, ändern Sie den Status beim Versicherten in „Einzugsermächtigung erteilt“. 
  2. Sofern Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt haben, dass eine „Einzugsermächtigung erteilt“ wurde und in einem Abrechnungsfall die entsprechenden Kennzeichen für die Verwendung einer Einzugsermächtigung gesetzt haben, erscheint ein entsprechender Vermerk auf der erstellten Rechnung: „Der Rechnungsbetrag wird wie vereinbart in den nächsten Tagen von Ihrem Konto (Kontonr.) mit der BLZ (Nummer) abgebucht.“ Sie können den Text des Vermerks in der Maske „Belegkonfiguration“ nach Ihren Wünschen anpassen.
  3. Haben Sie in den Daten des jeweiligen Versicherten festgelegt, dass „keine Ermächtigung“ vorhanden ist und Sie somit keine verwenden wollen, erscheinen die Optionen zur Verwendung der Einzugsermächtigung nicht in den Abrechnungsfällen.

B. Zahlungsart SEPA

Im Zuge der Umstellung auf SEPA zum Februar 2014 für inländische Zahlungsvorgänge schaffen wir Ihnen bereits jetzt die Möglichkeit, die Kontodaten Ihrer Versicherten im entsprechenden Format (IBAN und BIC) zu hinterlegen.

  1. Arbeiten Sie bereits mit den entsprechenden SEPA-Lastschriften, so wählen Sie hier den Status „wurde erteilt“. Ihnen wird analog zur Standard-Lastschrift ebenfalls ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung an den jeweiligen Versicherten mit aufgedruckt. Setzen Sie auch hierbei das Kennzeichen im jeweiligen Abrechnungsfall innerhalb des Reiters „Zahlungen“ im Bereich „Sonstige Daten“. Den Text, der auf der Rechnung erscheint, können Sie in der Maske „Belegkonfiguration“ anpassen.
  2. Wählen Sie den Status „bisher keine erteilt“, sofern Sie eine Lastschrift nach SEPA-Richtlinien verwenden möchten. Vordrucke hierzu finden Sie bei Ihrer Bank oder im Internet. Das DMRZ wird Ihnen im Laufe der nächsten Monate diese Vordrucke ebenfalls zur kostenlosen Verfügung bereitstellen.
  3. Möchten Sie keine Ermächtigung verwenden, wählen Sie den Status „keine Ermächtigung verwenden“.

C. Zahlungsart Überweisung

Sofern der Versicherte Ihnen die Rechnungsbeträge überweist, dient Ihnen diese Zahlungsart lediglich als Hinweis, dass Sie die Rechnungssumme überwiesen bekommen. Dies hat keine weiteren Auswirkungen.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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