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Bearbeitung von Heilmittelabrechnungen

AOK Bayern verschärft die Rechnungsprüfung

Nicht vertragskonform abgerechnete Heilmittelverordnungen werden in Zukunft einbehalten und nicht wie bisher zur Korrektur zurückgegeben.

Das wird vielen Heilmittelerbringern nicht schmecken: Die AOK Bayern wird nicht vertragskonform abgerechnete Heilmittelverordnungen in Zukunft einbehalten und nicht wie bisher zur Korrektur zurückgeben. Diese Umstellung gilt nach Angaben der Krankenkasse ab 1. Oktober 2018 (Stichtag ist der Eingang der Abrechnungsdaten im Dienstleistungszentrum Heilmittel).

Nicht korrekte Heilmittelverordnungen zu den folgenden Themen werden zur Nachbesserung nicht mehr zurückgegeben:

  • Unterschrift des Versicherten fehlt bzw. andere Unterschrift / Unterschrift i.A.

  • Änderungen mit Tipp-Ex etc.

  • Fehlende Maßnahmenangaben auf der Verordnungsrückseite

  • Indikationsschlüssel passt nicht zum Heilmittel

  • Abrechnung mit Verordnungskopie

  • Medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles fehlt

  • Nicht dokumentierte Behandlungsunterbrechung

  • Nicht dokumentierter späterer Behandlungsbeginn

  • Fehlende oder unvollständige Diagnosen bei Zahnarztverordnungen

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themen hat die AOK Bayern auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Die AOK Bayern betont, dass es sich bei oben genannten Themen um vertragliche Regelungen handle, die bisher auch schon galten.

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