Seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 haben sich für die verschiedenen Branchen eine Fülle an Arbeitsschutzstandards etabliert. Die verschiedenen Ministerien (auf Landes- wie Bundesebene), Berufsgenossenschaften und Verbände haben Maßnahmen zusammengestellt, die ein sicheres Arbeiten ermöglichen sollen.
Das ist bei den verschiedenen Heilmittelpraxen nicht anders: Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zudem die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) mehrere Pandemie-Arbeitsschutzstandards für die jeweilige Heilmittelbereiche erstellt. Die Fülle an Standards ist also enorm.
Der umfassende Arbeitsschutzstandard der BGW
Seit April 2021 jedoch ist Schluss mit dem Chaos: Die BGW hat für therapeutische Praxen ein Dokument erstellt, dass all die oben genannten Standards berücksichtigt und alle relevanten Maßnahmen vereint. Der "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen" gilt für Praxen der Physiotherapie, medizinische Massagen, Ergotherapie und Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie (Logopädie).
Die BGW schreibt im Einführungstext: "Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Praxen umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für Praxisleitungen bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Darüber hinaus bieten die hier beschriebenen Maßnahmen Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (§ 3 Absatz 1 Corona-ArbSchV). Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard."
Übrigens: Praxen der Podologie werden in diesem Arbeitsschutzstandard nicht beachtet. Hierzu hat die BGW einen eigenen Branchenstandard entwickelt.