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Vergütungen: Grundlohnsummenbindung im Bereich Heilmittel 

Bei Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Logopäden kam es immer wieder zu sinkenden Löhnen. Wir erklären, wie es dazu kommt.

Die Grundlohnsumme ist das zentrale Bemessungsinstrument für die Lohnentwicklung im Gesundheitsbereich und gleichzeitig Haupteinnahmequelle des Gesundheitsfonds. Denn diese bildet die Gesamtsumme aller beitragspflichtigen Einkommen. Diese werden zunächst direkt an den Gesundheitsfond gezahlt und im Anschluss nach einem bestimmten Schlüssel an die Krankenkassen verteilt. Gerade bei den Sonstigen Leistungserbringern im Heilmittelbereich kam es immer wieder zu real sinkenden Löhnen.

Die Veränderung der Grundlohnsumme, die sog. Grundlohnsummenveränderungsrate (Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V) markiert die obere Grenze für die Gehälterentwicklung im Gesundheitsbereich seit Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes 2003. (Bei den ärztlichen Vereinigungen ist sie nur ein Kriterium für die Lohnentwicklung neben weiteren anderen.) Bei einer Anhebung spricht man von einer Grundlohnsummensteigerung.

Ziel ist eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, die das finanzielle Lohn-Aufkommen der Beitragsmitglieder entsprechend berücksichtigt. Diese Lohnbindung ist unabhängig von der Inflationsrate, es kann also auch im Gesundheitsbereich zu real sinkenden Löhnen kommen, wenn die Inflationsrate höher liegt als die Grundlohnsummenveränderungsrate (GLS).

Bei den schlechter bezahlten Berufsgruppen im Gesundheitswesen birgt das existenzbedrohliche Folgen, weshalb beispielsweise die Physiotherapeutenverbände versuchen, die Grundlohnsummenbindung für die Vergütungsberechnungen abzuschaffen.

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