Das Gesetz zu Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) legt unter anderem fest, dass Krankenkassen künftig nicht mehr ausschließlich auf den Preis von Hilfsmitteln schauen dürfen. Auch die Qualität spielt ab sofort eine wichtige Rolle. Die Versicherten sollen eine Auswahl an verschiedenen Hilfsmitteln haben, ohne mehr bezahlen zu müssen. Das gilt beispielsweise für Windeln, Schuheinlagen, Hörgerät, Rollstühle oder Prothesen.
Therapieberufe im Rahmen des Modellprojektes des HHV-Gesetzes stärken
Um die Berufe der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen attraktiver zu machen, sollen die Heilmittelerbringer künftig über sogenannte Blankoverordnungen im Rahmen von Modellprojekten stärker in die Verantwortung genommen werden. So wird das Heilmittel zwar weiterhin vom Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie.
Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über solche Modellvorhaben abzuschließen. In jedem Bundesland soll es ein Modellvorhaben geben.
Info Zur Entstehung des HHVG als Teil des SGB V – die Daten 2016 - 2017
- Die Bundesregierung hat das HHV-Gesetz am 31. August 2016 beschlossen.
- Die Gesetzes-Verabschiedung im Bundestag erfolgte am 16. Februar 2017.
- Der Bundesrat hat es am 10. März gebilligt.
- Überwiegend treten die neuen Regelungen am 11. April 2017 – am Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt - in Kraft.
Damit wird analog zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) ein weiteres Gesetz für einen spezifischen Gesundheitsbereich umgesetzt, das rechtlich betrachtet ein eingegliederter Teil im SGB V ist.