Der Bundestag hat in erster Lesung ein neues Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung beschlossen inkl. Blankoverordnung für Heilmittel. Das Gesetz verpflichtet den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) außerdem das Hilfsmittelverzeichnis bis Ende 2018 zu aktualisieren.
Das Gesetz zu Heil- und Hilfsmittelversorgung legt unter anderem fest, dass Krankenkassen künftig nicht mehr ausschließlich auf den Preis von Hilfsmitteln schauen dürfen.
Auch die Qualität spielt ab sofort eine wichtige Rolle. Die Versicherten sollen eine Auswahl an verschiedenen Hilfsmitteln haben, ohne mehr bezahlen zu müssen. Das gilt beispielsweise für Windeln, Schuheinlagen, Hörgerät, Rollstühle oder Prothesen.
Therapieberufe attraktiver machen - Die Blankoverordnung
Um die Berufe der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen attraktiver zu machen, sollen die Heilmittelerbringer künftig über sogenannte Blankoverordnungen stärker in die Verantwortung genommen werden. So wird das Heilmittel zwar weiterhin vom Arzt verordnet, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl, Dauer und Abfolge der Therapie.
Diese Neuregelung ist ein Modellprojekt. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über solche Modellvorhaben abzuschließen. In jedem Bundesland soll es ein Modellvorhaben geben.
Das neue Gesetz zur Heil- und Hilfsmittelversorgung muss noch durch die zweite und dritte Lesung. Im April wird es dann voraussichtlich in Kraft treten.
Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw07-de-heil-und-hilfsmittel/491488