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In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen Logopäden/Atemlehrer, Sprechlehrer und Stimmlehrer/staatlich anerkannte Sprachtherapeuten seit 1. August 2017 von der Betriebskrankenkasse (BKK) mehr Geld. Für Ihre Abrechnung gibt es außerdem ein neues Tarifkennzeichen (TK).
In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen Logopäden/Atemlehrer, Sprechlehrer und Stimmlehrer/staatlich anerkannte Sprachtherapeuten seit 1. August 2017 von der Betriebskrankenkasse (BKK) mehr Geld. Für Ihre Abrechnung gibt es außerdem ein neues Tarifkennzeichen (TK).
Ihre Leistungen rechnen Sie auch weiterhin mit der BKK in der Regel über festgelegte Verträge oder Gebührenvereinbarungen ab. Die werden durch das fünfstellige Tarifkennzeichen (TK) dargestellt. Damit die BKK Ihre Leistungen schnell abrechnet, sollte das TK immer aktuell sein.
Aus dem einen Tarifkennzeichen (TK) „90600“ für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden am 1. August 2017 vier unterschiedliche.
Bundesland | TK bis 31.07.2017 | ab 01.08.2017 |
---|---|---|
Brandenburg | 90600 | 12302 |
Sachsen | 90600 | 13302 |
Sachsen-Anhalt | 90600 | 14302 |
Thüringen | 90600 | 16302 |
TK = Tarifkennzeichen |
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.