- Online-Abrechnung
- Software
- Preise
- Für wen?
- Wissen
- Blog
Seit dem 1. Juli 2017 ist eine eigenständige Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte in Kraft. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte sie im Dezember 2016 beschlossen.
Danach können Vertragszahnärzte Heilmittel ab sofort im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach einer eigenen Richtlinie verordnen. Bislang war die Heilmittelverordnung allein für Vertragsärzte geregelt.
Die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte gliedert sich in zwei Teile: Ein allgemeiner Teil regelt die grundlegenden Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln im zahnärztlichen Bereich. Der zweite Teil umfasst den Heilmittelkatalog Zahnärzte. Er ordnet einzelnen medizinischen Indikationen das jeweilige verordnungsfähige Heilmittel zu.
Quelle Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/
1.) Der Katalog enthält die Bereiche Physikalische Therapie und Physiotherapie sechs neue Indikationsschlüssel:
Folgende Heilmittelleistungen, die auf Grundlage des Katalogs von Zahnärzten verordnet werden können (Kürzel):
2.) Für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie gibt es drei Indikationsschlüssel:
Heilmittel(leistungen) aus diesem zweiten Bereich
Sprech- und Sprachtherapie 30, 45 oder 60 Minuten.