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Neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) seit 1. Juli 2017 in Kraft

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) erweitert den Heilmittelbedarf

Zum 1.7.2016 wird der Heilmittelkatalog erweitert. Nun können auch Zahnärzte Heilmittel aus folgenden Bereichen verordnen: Craniomandibuläre Störungen mit kurz-/mittelfristigem Behandlungsbedarf, Craniomandibuläre Störungen mit länger dauerndem Behandlungsbedarf, Angeborene Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS, Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich, Lymphabflussstörungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf, Lymphabflussstörungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf.

 

Die Indikationen des HeilM-RL ZÄ

Indikationsschlüssel Leistung
CD1 Craniomandibuläre Störungen mit kurz-/mittelfristigem Behandlungsbedarf
CD2 Craniomandibuläre Störungen mit länger dauerndem Behandlungsbedarf
ZNSZ Angeborene Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS
CSZ Chronifiziertes Schmerzsyndrom im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
LYZ1 Lymphabflussstörungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf
LYZ2 Lymphabflussstörungen mit prognostisch länger dauerndem Behandlungsbedarf

Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Der HeilM-RL ZÄ orientiert sich in Bezug auf "Verordnungen außerhalb des Regelfalls" am "normalen Heilmittelkatalog". D.h., dass diese Verordnungen den Krankenkassen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Informationen zu den Kriterien des Genehmigungsverfahrens stellt der GKVSpitzenverband bereit.

Langfristiger Heilmittelbedarf

Eine Diagnoseliste wie für die vertragsärztliche Richtlinie besteht nicht. Die Prüfung unternehmen stattdessen die Krankenkassen.

Gruppentherapie - nicht, vorrangige und ergänzende Heilmittel -nur

Die Gruppentherapie von Heilmittelleistungen ist bei zahnärztlicher Indikation ausgeschlossen, ebenso die optionalen Heilmittel.

Kein "Durchstieg" bei kurzzeitigem und mittelfristigem Behandlungsbedarf

Anders als im vertragsärztlichen Heilmittelkatalog ist ein "Durchstieg" bei längerfristigen Heilmittelbedarf von den Indikationsgruppen „CD1" und „LYZ1" zu den Indikationsgruppe „CD2" bzw. „LYZ2" nicht vorgesehen. Für diese Indikationen bleibt als Lösung nur die Verordnung außerhalb des Regelfalls.

Übergangsregelungen

Alle ab 1.7.17 ausgestellten HeilM-RL ZÄ Verordnungen müssen auf dem neuen Vordruck erfolgen bzw. den ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorgaben. Die vor dem 1.7.17 ausgestellten Verordnungen behalten Ihre Gültigkeit.

Neue Verordnungsvordrucke

 Die zahnärztliche Heilmittelverordnung erfolgt im DIN A4-Fomat.Sie besteht aus je einem Vordruck zu "Physiotherapie und physikalische Therapie" und "Sprech- und Sprachtherapie." Alle möglichen Heilmittel mit der Frequenz stehen dabei zur Auswahl. Felder für ICD-10 Codes existieren bereits, müssen aber noch nicht befüllt werden.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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