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Die Große Koalition plant zum 1. Januar 2015, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde für das gesamte Bundesgebiet, einzuführen. Daher gibt es für immer mehr Branchen in Deutschland Mindestlöhne. Das betrifft auch die Gesundheitsbereiche.
In der Pflege gibt es bereits den Mindestlohn für Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen erbringen, seit August 2010. Die Höhe der Mindestlöhne in diesem Bereich beträgt seit 01.07.2013 bis 31.12.2014 mindestens 9,00 Euro (alte Bundesländer und Berlin) bzw. 8,00 Euro (neue Bundesländer).
Auch für den Taxibereich scheint die Einführung eines Mindestlohns zum 1.1.2015 immer wahrscheinlicher, nachdem der Antrag auf Satzungsänderung des BZP am 2.6.2014, um Verhandlungen mit ver.di aufzunehmen, nicht die erforderliche Mehrheit in Leipzig erhalten hat.