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Um Menschen bei der Versorgung ihrer Angehörigen zu unterstützen, haben die hkk Krankenkasse und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Bremen/Bremerhaven ein kostenloses Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebot zusammengestellt.
Rund zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt - eine anspruchsvolle Pflegetätigkeit, zu der zahlreiche organisatorische Aufgaben hinzukommen. Daneben gilt es, Leistungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegeversicherung zu prüfen und geltend zu machen.
Um Angehörige bei der Bewältigung dieser vielfältigen Herausforderungen zu unterstützen, haben die hkk Krankenkasse und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Bremen/Bremerhaven ein kostenloses Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsangebot zusammengestellt. hkk-Vorstand Michael Lempe: "Menschen, die andere pflegen, verdienen größten Respekt. Das Pflege- und Schulungsprogramm von hkk und bpa soll diejenigen entlasten, die diese große Verantwortung tragen."
Die Kurse finden in Seminarräumen, die individuellen Schulungen in der Wohnung des Pflegebedürftigen statt. Beide werden von qualifizierten Pflegeberatern geleitet. Kern des Angebots ist ein Pflegekurs mit zehn Modulen, der auf den Bedarf und die Situation von pflegenden Angehörigen zugeschnitten ist. bpa-Bundesgeschäftsführer Bernd Tews: "Damit helfen die speziell ausgebildeten Pflegeberaterinnen und -berater von bpa-Mitgliedern den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, ihre Situation zu verbessern."
Die Pflegeberater erfassen gemeinsam mit den Pflegenden und den Pflegebedürftigen deren individuelle Situation und trainieren mit ihnen gemeinsam die notwendigen Maßnahmen. Weitere Kurse zeigen den Pflegenden Wege zur Entlastung und Entspannung auf.
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Eine Mitgliedschaft in der hkk oder eine Versicherung über die Pflegekasse ist nicht notwendig. Für die Inanspruchnahme der individuellen Schulungen ist Voraussetzung, dass entweder der Pflegebedürftige oder der pflegende Angehörige hkk-Mitglied ist.