In diesem Jahr ist es dem DVE erneut gelungen, mit den Krankenkassen in Bayern eine Erhöhung der Vergütungen für seine Mitglieder zu vereinbaren. Die neuen Preise gelten bei Versicherten der IKK, BKK, Knappschaft und der AOK in Bayern, sie gilt jedoch nicht für die Ersatzkassen sowie die LKK.
Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der erste Behandlungstag: Die neuen Preise gelten ab 1. Januar 2014 für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2013 stattfindet. Verordnungen, die vorher begonnen wurden, werden nach den alten Preisen abgerechnet.
Auch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt können sich Ergotherapeuten freuen: Hier kommt es zu Preiserhöhungen für die Behandlung von Knappschafts-Patienten.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.