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Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz kommt

Am 5. März hat der Bundesrat in erster Lesung über das Versorgungsstärkungsgesetz beraten. Ziel ist eine gleichbleibend gute, flächendeckende medizinische Versorgung unabhängig vom Wohnort des Patienten.

Als Instrument dafür sind finanzielle Anreize und verbesserte Arbeitsbedingungen für die Leistungserbringer / Ärzte geplant. Im Einzelnen erstrecken sich die Maßnahmen auf folgende Bereiche.

  • Strukturfonds zur Förderung von Niederlassungen in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten.
  • Bessere Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren.
  • Ärzte und Krankenkassen treffen in Zulassungsausschüssen gemeinsam Entscheidungen darüber, ob Arztpraxen weitergeführt werden oder nicht, je nach regionalem Versorgungszustand.
  • Hausärztliche Weiterbildungsstellen werden von 5000 auf 7500 Stellen erhöht. Zusätzlich sollen Weiterzubildende in der ambulanten Versorgung die „gleiche Vergütung wie ein Assistenzarzt im Krankenhaus erhalten“.
  • Stärkung der Versorgungsorientierung durch höhere Transparenz und Anpassung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes bei der Vergütung, angemessene Leistungsvergütung der Hochschulambulanzen.
  • Einrichtung von Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen für die schnelle Überweisung von Patienten innerhalb von vier Wochen an Fachärzte, zusätzlich Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie.
  • Verbessertes Krankenhaus-Entlass-Management, Ausbau strukturierter Behandlungsprogramm.
  • Bessere Behandlung von behinderten Erwachsenen (auch mit Mehrfachbehinderungen) durch medizinische Behandlungszentren.
  • „Bei bestimmten mengenanfälligen, planbaren Eingriffen“ können Versicherte obligatorisch eine Zweitmeinung einholen.
  • Mehr Wahlrechte in der medizinischen Rehabilitation.
  • Zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention für Pflegebedürftige, Behinderte und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz.
  • Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
  • Einrichtung eines Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Mio Euro jährlich - zunächst für die Jahre 2016 bis 2019.
  • Verzicht der Kranken- und Pflegekassen auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen.
  • Medizinproduktebereich: Neubewertung von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse durch systematische Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses. Verpflichtung der Krankenhäuser zur Teilnahme an Erprobungsstudien.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Arznei- und Heilmittel werden weiterentwickelt und regionalisiert. Regelanpassungen zur Verringerung fehlerhafter Verschreibungen und Retaxationen. 
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