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Was ist ein Dienstplan für die Pflege?

Erfahren Sie, was genau ein Pflege-Dienstplan ist und wie dieser erstellt wird. Wir verraten Ihnen, welche Muster Ihnen bei der Erstellung behilflich sind.

Was ist ein Pflege-Dienstplan?

Der Dienstplan ist ein Instrument der Personaleinsatzplanung in Pflege-Betrieben und Pflege-Unternehmen. Er soll sicherstellen, dass das mit Einsatz von Arbeitskräften verfolgte Ziel erreicht wird und die Zweckerreichung die Qualitätsanforderungen erfüllt.

Was wird mit dem Pflege-Dienstplan geplant?

Der Dienstplan in der Pflege regelt den Personalbedarf und den Personaleinsatz. Das kann pro

  • organisatorischer Einheit,
  • Unternehmenseinheit oder
  • bestimmten Gruppen (Pflegepersonal, Betreuungspersonal, Hauswirtschaft)

erfolgen.

Zusätzlich liegt "hinter" dem Dienstplan in der Pflege häufig ein bestimmtes Schichtmodell, auf dieser Grundlage werden die Mitarbeiter eingeteilt. Neben Arbeitszeiten für die Schichten, müssen die monatlichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der Mitarbeiter, Urlaube und Krankheiten berücksichtigt werden.

Für die Krankheitstage, also wenn z. B. ein Attest vorliegt, muss zudem eine Ersatzpersonalplanung gemacht werden, um die Pflege der Patienten wie gewohnt zu gewährleisten. In der ambulanten Pflege bedeutet dies häufig auch eine flexible Zuteilung der Fahrzeuge und der mobilen Endgeräte zur Aufzeichnung der vor Ort erbrachten Pflegeleistungen.

Der Dienstplan erlaubt dem Arbeitgeber nach Weisungsrecht § 106 Satz 1 GewO die genaue Einteilung der Arbeitszeit der Mitarbeiter.

Vorlauf und Verteilung des Dienstplanes

In der Pflege ist häufig eine flexible Dienstplanung wichtig. Damit diese flexible Einteilung gut funktioniert, muss der Dienstplan auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden. Aus der Fürsorgepflicht für Arbeitgeber folgt, dass Mitarbeiter ihre Dienstzeiten und Freizeiten rechtzeitig planen können. Diese darf nicht unter 4 Tagen (gemäß § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz) liegen. Um die Pflegedienstmitarbeiter zufrieden zu stellen, ist also ein entsprechender Vorlauf nötig, in der Praxis nicht selten zwei Wochen.

Eventuell sind bei der Dienstplangestaltung die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter über die mittelbare Vertretung des Betriebsrats oder entsprechender betrieblicher Arbeitnehmervertretungsorgane zuzätzlich zu berücksichtigen.

Überlegung zur Vorlage eines Pflegedienstplans

Um zu einem Dienstplan zu kommen, der die meisten Unwägbarkeiten für den Personaleinsatz berücksichtigt, sollte man folgende Aspekte der Dienstplanung berücksichtigen:

1a.) Geplante Abwesenheitszeiten der Pflege-Mitarbeiter

  • Fortbildungen
  • Seminare
  • Urlaub
  • Sonderurlaub

1b.) Spontane bzw. schlecht planbare Abwesenheiten:

  • Krankheit
  • Kuraufenthalt
  • Dienstbefreiung
  • Mutterschutz

2.) Besetzungen der Schichten unter der Berücksichtigung evtl. entfallener Freizeitausgleiche

  • Nachtdienste
  • Frühschicht
  • Spätschicht

3.) Stärke der Schicht und Patientenzahl

Wieviel Mitarbeiter sind pro Patient nötig? Ober- und Untergrenzen einhalten.

4.) Wochenend- und Feiertagsdienste

  • geplante Wochenenddienste / dienstfreie Wochenenddienste (mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei),
  • geplante Feiertagsdienste (Freizeitausgleich) / dienstfreie Feiertage

5.) Ist-Soll-Abgleich der geplanten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und Kontrolle

6.) Aushändigung des Dienstplans mit Kopie für Heimleitung und ggf. Betriebsrat

Tipp: Alle diese Aufgaben bewältigen Sie einfach, unkompliziert und schnell mit dem DMRZ .de Dienstplan

Was ist häusliche Pflege, häusliche Altenpflege und häusliche Krankenpflege?

Häusliche Pflege ist ein Teilbereich der häuslichen Versorgung: Zur häuslichen Pflege gehören z.B. folgende Pflegetätigkeiten: Medikamente stellen, Medikamente verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie etc.. Folgende Tätigkeitsbereich der häuslichen Krankenpflege lassen sich unterscheiden.

Wie wird häusliche Krankenpflege angerechnet?

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden von den Kostenträgern wie z.B. Krankenkassen als Sachleistungen gewährt. Der Pflegedienst rechnet diese Leistungen mit den Krankenkassen ab (oder den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht). Leistungen nach SGB V sind "ärztlich verordnet", Leistungen nach SGB XI sind "Pflegeleistungen".

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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