Erfahren Sie, was genau Verhinderungspflege ist, wie diese beantragt wird, wer Verhinderungspflege bekommt und wie hoch die Pflegegelder dafür sind.
Wer kann Verhinderungspflege beantragen?
Pflegebedürftige können für Angehörige, Pflegehilfskräfte, Verwandte oder Nachbarn die sie zu Hause versorgen und betreuen Verhinderungspflege beantragen, wenn diese aufgrund von Urlaub oder Krankheit verhindert sind. Verhinderungspflege ist unter Verhinderungspflege § 39 SGB XI geregelt.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Krankenhausaufenthalt
Bei einem Klinikaufenthalt, wenn der zu Pflegende Kurzzeitpflege braucht oder bei Urlaub und Krankheit eines pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), zahlen die Pflegekassen die Hälfte des Pflegegeldes für einen Zeitraum von vier Wochen pro Kalenderjahr.
Beim Klinikaufenthalt wird das volle Pflegegeld für vier Wochen weiter gezahlt, wenn der Pflegebedürftige:
- sich in Krankenhausbehandlung befindet
- im Falle stationärer Rehabilitation zur Genesung (infolge Unfall oder Erkrankung) befindet
- bei ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst Anspruch auf Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung nach § 34.2 Pflegeversicherungsgesetz hat.
Pflegegeld beantragen
Um einen Antrag auf Pflegegeld zustellen muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege von nicht professionellen Pflegekräften wie pflegenden Angehörigen oder Freunden gleistet werden. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie als Pflegeperson bei der Beantragung des Pflegegeldes. Nach Bewilligung wird das Geld an den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung der Pflegebetreuung ausgezahlt.