„Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ (MuG). Die Spitzenverbände haben diese Vorgaben nach dem § 113 SGB XI erstellt. Hier finden
„Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und stationären Pflege“ (MuG). Die Spitzenverbände haben diese Vorgaben nach dem § 113 SGB XI erstellt. Hier finden
dass das Sozialamt nachträglich Unterhaltszahlungen einfordert. Spezialfall „Schuldbeitritt“: Bei stationärer Pflege die Mehrkosten der Eltern übernehmen Eine ganz andere Form der Beteiligung an den Pflegekosten
wesentliche Unterscheidung in Deutschland ist: Gesundheits-/Krankenpflege: Hier geht es um die stationäre oder ambulante Pflege kranker Menschen. Die Pflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Altenpflege: