Wie bereits beschrieben , wird es für Heilmittelerbringer:innen, Pflegedienste und andere Leistungserbringer:innen ab 1. Januar wichtig, E-Rechnungen empfangen und öffnen zu können. Damit Dir der Umstieg
licher Erkenntnisse“ (91 Prozent), beim „Planen, Steuern und Evaluieren von therapeutischen, pflegerischen bzw. hebammenkundlichen Prozessen“ (74 Prozent) sowie bei der „Qualitätssicherung und -entwicklung“