Wie bereits beschrieben , wird es für Heilmittelerbringer:innen, Pflegedienste und andere Leistungserbringer:innen ab 1. Januar wichtig, E-Rechnungen empfangen und öffnen zu können. Damit Dir der Umstieg
unklare Situation verursachen würde, lehnen sowohl HVG als auch VAST diese ab. „Anders als in der Pflege, wo abgestufte Aufgaben und Kompetenzprofile üblich sind, ist eine solche Differenzierung bzw. H
Therapieberufe (…) hält es der Wissenschaftsrat für sinnvoll, zwischen 10 und 20 % eines Jahrgangs in den Pflege- und Therapieberufen und im Hebammenwesen auf hochschulischem Niveau auszubilden.“ Diese Akademi
licher Erkenntnisse“ (91 Prozent), beim „Planen, Steuern und Evaluieren von therapeutischen, pflegerischen bzw. hebammenkundlichen Prozessen“ (74 Prozent) sowie bei der „Qualitätssicherung und -entwicklung“