TI-Pflicht Podologie 01.01.2026
Heilmittel, Telematikinfrastruktur

TI-Pflicht Podologie: Keine Verschiebung auf 2027 – das ist Fakt

Gerüchte über eine Verschiebung der TI-Pflicht in der Podologie sind falsch. Der Stichtag 1.1.2026 gilt weiterhin. Jetzt vorbereiten!

Falsche Gerüchte kursieren – doch die TI-Pflicht beginnt am 1.1.2026

In letzter Zeit erreichen uns bei DMRZ immer wieder Gerüchte, dass sich die TI-Pflicht für die Podologie vom 1. Januar 2026 auf das Jahr 2027 verschieben wird – oder gar schon verschoben worden ist. Doch das ist nicht richtig! Aktuell gilt nach wie vor der Stichtag 1. Januar 2026 – und das für alle Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer, einschließlich Podologen und Podologinnen.

Die Falschinformationen verunsichern viele Praxisinhaber/-innen und können dazu führen, dass wichtige Vorbereitungen auf die lange Bank geschoben werden. Dabei ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um den TI-Anschluss zu planen und zu bestellen.

Klare Stellungnahme vom Deutschen Verband für Podologie

Sindy Burow, Vizepräsidentin und Referentin für Forschung, Wissenschaft und Bildung beim Deutschen Verband für Podologie e. V. (ZFD), stellt in einem Gespräch mit DMRZ klar: „Nach aktuellem Stand wurde keine offizielle Verschiebung des TI-Einführungsdatums für Podologen und Podologinnen beschlossen. Der im Gesetz verankerte Stichtag ist weiterhin der 1. Januar 2026. Auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit oder der gematik liegt keine gegenteilige Mitteilung vor.“

Burow bestätigt zwar, dass einzelne Heilmittelverbände sich öffentlich für eine Verschiebung ausgesprochen haben oder dies derzeit prüfen: „Doch eine rechtsverbindliche Änderung hat bislang nicht stattgefunden.“ Die Rechtslage ist derzeitig also eindeutig.

Statt auf eine mögliche Verschiebung zu hoffen, sollten sich Podologen und Podologinnen laut Burow um die Themen Internetanbindung sowie Auswahl und Einrichtung eines geeigneten Praxisverwaltungsprogramms kümmern. Diese Voraussetzungen stellen für viele Praxen bereits eine erhebliche Hürde dar.“

 

TI-Refinanzierung für die Podologie ist gesichert

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Refinanzierung der TI ist für podologische Praxen sicher. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen den maßgeblichen Verbänden der Podologie und dem GKV-Spitzenverband ist abgeschlossen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der GKV-Spitzenverband die Finanzierungsvereinbarung unterschreibt.

Die wichtigsten Punkte der Refinanzierung:

  • 207,93 € monatlich plus 7,77 € pro benötigter Karte (inkl. MwSt.)

  • Quartalsweise Auszahlung der Pauschalen

  • Rückwirkende Refinanzierung für alle Praxen, die bereits seit dem 1. Juli 2024 komplett angeschlossen sind

  • Erstmalige Auszahlung für podologische Praxen am 1. Oktober 2025

Warum früher besser ist: Drei gute Gründe für den sofortigen TI-Anschluss

  1. Wartezeiten vermeiden: Die benötigten Karten (SMC-B und eHBA) dauern bei den jeweiligen Stellen bis zu acht Wochen. Ohne diese Karten kann der bereits bestellte Anschluss nicht aktiviert werden.

  2. Lieferengpässe umgehen: Je näher der Stichtag rückt, desto höher wird der Andrang und desto wahrscheinlicher werden Lieferengpässe.

  3. Vollständige Refinanzierung sichern: Die TI-Pauschale erstattet Deine Investition komplett – Du verlierst also nichts dabei.

Mit dem TI-Anschluss erhältst Du Zugang zu KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – einer sicheren, verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit Ärzten und anderen Leistungserbringern. Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand, schnellere Rücksprachen und höhere Datensicherheit.

 

Deine nächsten Schritte zum TI-Anschluss

  1. Informiere Dich: Schaue Dir unser kostenloses und unverbindliches TI-Webinar an. Unsere TI-Profis zeigen dir alles, was Du wissen musst.

  2. TI-Anschluss bestellen: Sichere Dir Deinen TI-Anschluss bei DMRZvollständig refinanzierbar.

  3. Karten beantragen: Bestelle rechtzeitig Deinen eHBA und Deine SMC-B.

 

Fazit: Verlässliche Informationen sind entscheidend

Wie Sindy Burow vom ZFD richtig betont: „Verlässliche Informationen sind essenziell, um Digitalisierung sinnvoll umzusetzen und Vertrauen in die TI zu fördern.“ Lass Dich nicht von Gerüchten verunsichern – die TI-Pflicht für die Podologie gilt weiterhin ab dem 1. Januar 2026.

Die Refinanzierung ist gesichert, die Vorteile sind klar und die Zeit für eine entspannte Vorbereitung läuft ab. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.

 

 

Allgemeiner Hinweis: Unsere Blogartikel dienen lediglich zur Information und bieten einen Überblick über das Thema. Trotz sorgfältiger Recherche und Prüfung können wir keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und Daten übernehmen. Konkrete Informationen findest Du unter den jeweils genannten Quellen.

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