Mehr Verantwortung für Pflegekräfte
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Mehr Verantwortung für Pflegekräfte

Pflegefachkräfte sollen demnächst eigenverantwortlich Krankenpflege verordnen und Hilfsmittel empfehlen können. So steht es im GVWG.

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – auch als Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung bezeichnet – soll unter anderem die Arbeit in der Pflege attraktiver machen. Ein Bereich, der dabei gestärkt werden soll: Pflegekräfte sollen mehr Verantwortung bekommen. Der Gesetzgeber hat dafür mehrere Stellschrauben betätigt, die Verantwortlichkeit von Pfleger*innen erhöht.

Jetzt kannst Du häusliche Krankenpflege eigenverantwortlich verordnen

Heilmittelerbringer*innen sollen Therapien zukünftig eigenverantwortlich planen und umsetzen können. Dafür stellen Ärzt*innen sogenannte Blankoverordnungen aus. Was damit der Pflege zu tun hat? Auch für Deine Branche soll es zukünftig solche Verordnungen geben – mit dem Unterschied, dass es um häusliche Krankenpflege (nach § 37 SGB V) geht. Pflegefachkräfte sollen künftig Verordnungen im Rahmen des vertragsärztlichen Verordnungsrahmens eigenverantwortlich ausstellen. Für den Gesamtverband des Deutscher Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist das „bei Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung sowie An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen, Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes“ denkbar. Aber die Details müssen noch festgelegt werden. Auch muss erst noch definiert werden, welche Anforderungen Pfleger*innen erfüllen müssen, um solche Verordnungen im Sinne des*der Pflegebedürftigen eigenverantwortlich ausstellen zu dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie stark die Eigenverantwortlichkeit in diesem Bereich letztendlich sein wird.

Pflegefachkräfte empfehlen (Pflege-)Hilfsmittel

Eine andere Form der Eigenverantwortlichkeit gibt es für Pflegefachkräfte bei den Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln: § 40 SGB XI wird nun durch einen neuen Absatz 6 ergänzt: „Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Leistungserbringung nach § 36, nach den §§ 37 und 37c des Fünften Buches sowie der Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 konkrete Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung abgeben.“ Die Pfleger*innen reichen dazu Empfehlungen zusammen mit den Anträgen bei der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse ein. Die Kasse hat die Aufgabe, die Empfehlungen innerhalb von drei Wochen zu bearbeiten.

Die genauen Richtlinien zur Empfehlung bzw. zum Beantragen von (Pflege-)Hilfsmitteln haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen unter Beteiligung der Bundespflegekammer und der Verbände der Pflegeberufe definiert. Dabei wird unter anderem festgelegt, welche Voraussetzungen die Pflegefachkräfte zur Empfehlung erfüllen müssen.

Mehr ärztliche Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte übertragen

Mit der Verordnung von häuslicher Krankenpflege sowie der Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln will es das GVWG aber das Thema Eigenverantwortlichkeit nicht abschließen. Mit Blick in die Zukunft soll weiter untersucht werden, welche ärztlichen Tätigkeiten noch auf Pflegefachkräfte übertragen werden können. Dieses Thema sei laut dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands schon oft angegangen worden.

Nun will das das GVWG durchsetzen, dass ab 2023 in jedem Bundesland mindestens ein Modellvorgaben zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte erprobt werden (§ 63 SGB V). Diese führen die Bundesländer zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen durch. Die Dauer soll längstens vier Jahre betragen. Unter anderem soll die Zusammenarbeit unter allen Leistungserbringer*innen gestärkt werden. Pflegefachkräfte, die an der Erprobung teilnehmen, benötigen eine Zusatzqualifikation nach § 14 PflBG (Pflegeberufegesetz).

Mit den verschiedenen Unternehmungen zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten ist ein erster Schritt in Richtung „Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte“ getätigt worden. Die Praxis wird zeigen, ob die Maßnahmen (für den Beginn) ausreichend sind und welche Überlegungen zur Optimierung der Pflege in Deutschland noch getätigt werden müssen.

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