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Gruppenhaftpflichtversicherung des Hebammenverbands bis 2021 verlängert

Hebammen beruflich weiterhin abgesichert

Für freiberufliche Hebammen steht über den Deutschen Hebammenverband (DHV) weiterhin eine Gruppenhaftpflichtversicherung zur Verfügung.

Der bestehende Vertrag ist bis Juli 2021 verlängert worden. Hebammen haben damit vorerst weiterhin eine Absicherung für ihre Berufstätigkeit. Allerdings sind damit die steigenden Versicherungsbeiträge keinesfalls vom Tisch. Aktuell beträgt der Beitragssatz für eine Hebamme, die Geburtshilfe anbietet seit dem 1.7.2017 7.639 Euro jährlich.

Quelle: www.hebammenverband.de/aktuell/nachricht-detail/datum/2017/06/29/artikel/hebammen-sind-weiterhin-abgesichert/

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