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Krankenbeförderung, Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt

Krankenfahrten und Krankentransporte sind bestimmte Formen der Krankenbeförderung, also der ärztlich verordneten Beförderung von Menschen von oder zu ärztlichen oder therapeutischen Terminen. Eine Krankenbeförderung unterscheidet sich von üblichen (Taxi-)Fahrten von oder zu einem Arzttermin (oder ähnlichem) dadurch, dass die Krankenkasse (oder ein anderer Kostenträger) die Fahrtkosten ganz oder zumindest anteilig übernimmt. Die Entscheidung fällt der Arzt, je nach Umfang ist aber noch eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Grundlage ist die sogenannte Verordnung einer Krankenbeförderung auf einem Formular, das auch als Muster 4 bekannt ist. Zwischen folgenden Krankenbeförderungen wird unterschieden:

  • Krankenfahrt: Für eine Krankenfahrt ist es nicht notwendig, dass während der Fahrt keine medizinisches Fachpersonal anwesend ist. Auch ist keine besondere Einrichtung des Kraftwagens notwendig; Krankenfahrten sind mit jedem Taxi oder Mietwagen möglich.

  • Tragestuhl-/Rollstuhl-/Liegendfahrten: Hierbei handelt es sich auch um Krankenfahrten (für die kein medizinisches Fachpersonal notwendig ist), doch die Einrichtung des Wagens ist für Rollstühle oder Tragestühle geeignet bzw. für einen Transport im Liegen. Die benötigte Ausstattung muss auf der Verordnung genau angegeben werden.

  • Krankentransport: Ein qualifizierter Krankentransport beschreibt die medizinisch verordnete Fahrt eines Verletzten oder Erkrankten in einem Krankenwagen (Krankentransportwagen, KTW). Krankentransporter und Fachpersonal sind speziell für diesen Einsatz ausgestattet. In den meisten Fällen müssen Krankentransporte im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.

  • Rettungsfahrten: Speziell in Notfällen kommen Rettungsfahrten in Frage. Hierzu werden Rettungs- oder Notarztwagen eingesetzt (Rettungstransportwagen, RTW).

Egal, um welche Form der Krankenbeförderung es sich handelt – Leistungserbringer können sämtliche Fahrten/Transporte über DMRZ.de mit den Kostenträgern abrechnen. Auch Zuzahlungsrechnungen sind kein Problem!

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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