DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

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Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Wissen ist
Macht!

Fahrkosten

Ist im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse eine Beförderung aus medizinischer Sicht zwingend notwendig, übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Fahrt. Das sind in der Regel:

  • Rettungsfahrten zum Krankenhaus

  • Krankentransporte mit notwendiger fachlicher Betreuung

  • Fahrten zu/von Einrichtungen, wo Leistungen stationär durchgeführt werden müssen

  • Fahrten zu/von Einrichtungen, wo Leistungen ambulant durchgeführt werden müssen, sofern die Fahrt aus medizinisch zwingenden Gründen notwendig ist (z. B. bei dauerhafter Einschränkung der Mobilität oder bei regelmäßig erforderlichen Behandlungen wie Dialysen oder Stahlentherapien)

Für diese genehmigten Fahrten ist in der Regel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent (maximal 10 Euro, mindestens aber 5 Euro pro Fahrt, aber nie mehr als die entstandenen Kosten).

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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