Pflegekosten absetzen (7) Interview mit Alexander Schüller
Pflege

Pflegekosten absetzen (7) Interview mit Alexander Schüller über haushaltsnahe Dienstleistungen

Wir sprachen mit Steuerberater Alexander Schüller darüber, wann das Absetzen von Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen sinnvoll ist.

Im letzten Teil unserer Blogserie zum Thema Pflegekosten haben wir erklärt, welche Pflegekosten sich als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG (Einkommensteuergesetz) absetzen lassen. Doch wir gehen in die Tiefe – und sprachen mit Steuerberater Alexander Schüller von der Kanzlei Meies & Schüller in Viersen.

Herr Schüller, manche Pflegekosten lassen sich ja auch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Haben Sie zu diesem Thema ein paar gute Tipps und Ratschläge?

Alexander Schüller: Der Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen betrifft grundsätzlich alle Unterbringungskosten oder ambulanten Leistungen und ist an geringere Voraussetzungen als beim Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen geknüpft. Zum Beispiel wird kein Pflegegrad benötigt.

Da hier ein echtes Wahlrecht vorliegt, außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung zu deklarieren, empfiehlt sich stets, eine Vergleichsberechnung durchzuführen. Der persönliche Steuersatz ist hierbei entscheidend – und so kann nur eine Vergleichsberechnung ermitteln, was die steuerlich maximalste Förderung ist.

Echtes Wahlrecht“ heißt, man darf auswählen, ob eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt wird?

Alexander Schüller: Ganz genau.

Aber kann man dennoch eine allgemeine, pauschale Aussage treffen, welche der beiden Steuerermäßigungen besser ist?

Alexander Schüller: Der individuelle Steuersatz ist einkommensabhängig und liegt bei 15 Prozent bis 42 Prozent (ohne Annexsteuern, also ohne Solidariätszuschlag und Kirchensteuer). Grundsätzlich gilt also, dass bei kleineren zu versteuernden Einkommen die haushaltsnahen Dienstleistungen mit 20% Steuereffekt eine höhere Steuerentlastung mit sich bringen. Konkret Aufschluss bringt aber eine Berechnung durch die:den Steuerberater:in.

Haben Sie noch einen weiteren Tipp für unsere Leser:innen?

Alexander Schüller: Pflegesituationen und -kosten stellen finanziell sowie mental stets eine echte Belastung dar. Erfahrungsgemäß entwickeln sich derartige Lebensumstände leider oft sehr kurzfristig und kaum planbar. Es empfiehlt sich dennoch, unmittelbar die Gegebenheiten mit einer:einem steuerlichen Vertreter:in zu besprechen, um eine zugeschnittene und optimale Lösung zu finden. Eine situative Mehrbelastung steuerlicher Art ist vermeidbar.

Ein situative Mehrbelastung? Was genau meinen Sie damit?

Alexander Schüller: Eine Pflegenotwendigkeit ist ja zunächst erstmal eine persönliche Angelegenheit (oder Situation) und ggf. auch Belastung. Die Sorgen, die man hat, nehmen viel Zeit in Anspruch. Meiner Meinung nach sind steuerliche Vorteile erst einmal zweitrangig – aber die finanzielle Mehrbelastung sollte man dennoch vermeiden.

Vielen Dank für das Gespräch.
 

Auch lassen sich steuerlich Aufwendungen geltend machen, die man für den Unterhalt anderer hat. Was es mit diesen sogenannten Unterhaltsleistungen auf sich hat, erklären wir demnächst.

 

Allgemeiner Hinweis: Unsere Ratgebertexte zu den Pflegekosten und zu den Steuern bieten lediglich einen Überblick über das Thema. Für konkrete Hilfestellung – angepasst an Deine Lebenslage – wendest Du Dich bitte an eine:n Steuerberater:in oder an einen Steuerhilfeverein.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!