Interview Dagmar Karrasch (dbl) (3)
Allgemein, Heilmittel

Interview mit Dagmar Karrasch (dbl): "Die Umsetzung des Bundesrahmenvertrags ist verbesserungswürdig"

Der neue Bundesrahmenvertrag für Logopäd:innen – darum geht es in diesem Teil unseres Interviews mit der dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch.

Der bundeseinheitliche Rahmenvertrag für Logopäd:innen wurde nach einem Schiedsverfahren im März 2021 endlich beschlossen. Nun, nach mehr als einem halben Jahr, wollten wir von Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbands für Logopädie e. V. (dbl), ein finales Urteil zum Schiedsverfahren und zum Vertrag selbst hören.

Frau Karrasch, wie ist Ihr Fazit zum Schiedsverfahren?

Dagmar Karrasch: Wir betrachten das Ergebnis zunächst einmal positiv – deswegen haben wir dem Vertrag auch zugestimmt. Aber mit den Rahmenbedingungen sind wir weiterhin nicht einverstanden. Der Gesetzgeber wollte eine deutliche wirtschaftliche Verbesserung, und das wurde auch in einigen Teilen erreicht. Aber gleichzeitig hat er bestimmte bürokratische Rahmenbedingungen und Parameter noch nicht ausreichend verändert. Ich denke dabei an die Prüfpflicht oder die Pflicht, Zuzahlungen einzuziehen. Beides sind Aufgaben, die eigentlich andere übernehmen müssten. Und daher werden wir auch weiter dagegen vorgehen.

Welche Details finden Sie am Rahmenvertrag gelungen?

Dagmar Karrasch: Gut ist, dass Therapieberichte nun keine Selbstverständlichkeit ohne zusätzliche Vergütung mehr sind. Bisher konnten Ärzt:innen ein entsprechendes Kreuz setzen und dann musste der Bericht zusätzlich geschrieben werden. Von einzelnen Kostenträgern hat man das Porto dafür erstattet bekommen und von den meisten nicht einmal das. Die Vergütung des Berichts ist jetzt über alle Krankenkassen hinweg gleichgezogen worden. Es gibt ab sofort keinen Bericht mehr, der unbezahlt verfasst wird.

Es gibt nun einen „kleinen Bericht“, der lediglich die Rückmeldung bietet, an welchem Punkt eine Therapie steht, und es gibt es noch auf besondere Anforderung des:der Ärzt:in eine weitere, umfangreichere Berichtsform, eine Art Gutachten. Das freut uns, weil wir diese Form der Kommunikation zwischen den Leistungserbringer:innen für sehr wichtig erachten. Wir begrüßen, dass diese Berichtsform nun endlich auch entsprechend finanziell ausgestattet ist.

Was wir am neuen Vertrag auch positiv bewerten ist, dass sich die Beratung extra abbildet. Es ist oft wichtig, Bezugs- und Betreuungspersonen einzubeziehen. Aber erst mit dem neuen Vertrag kann die Beratung von Bezugspersonen ebenso wie eine Behandlung abrechnet werden. Auch eine telefonische Beratung ist in Ausnahmefällen möglich. Das freut uns alles natürlich sehr und wir werden beobachten, wie sich das auf die Versorgung auswirkt.

Was ist beim Bundesrahmenvertrag verbesserungswürdig?

Dagmar Karrasch: Verbesserungsbedürftig beim neuen Vertrag ist die Umsetzung selbst. Wir bekommen derzeit viele Rückmeldungen, dass Absetzungen ungerechtfertigt erfolgen oder dass sich nicht alle Krankenkassen an den Frage-Antworten-Katalog, den der GKV-Spitzenverband veröffentlicht hat, halten. Oft wird dieses oder jenes einfach anders ausgelegt. Wir vom dbl unterstützen, wo wir können. Aber die Leistungserbringer:innen verunsichert natürlich so eine Situation. Abrechnungszentrum oder Softwareanbieter, ÄrztInnen, Kassen und TherapeutInnen sollten reibungslos miteinander arbeiten können.

Vielen Dank für das Gespräch.
 

Im 1. Teil des großen DMRZ.de-Interviews sprachen wir mir Dagmar Karrasch über die neue Heilmittel-Richtlinie an sich, in diesem Teil über den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für Logopäd:innen. Im dritten Teil des Interviews mit der dbl-Präsidentin geht es um die Blankoverordnung.

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