Für die Abrechnung der Leistungen und Kosten von logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Leistungen und Maßnahmen gilt das Positionsnummernverzeichnis der Krankenkassen und der jeweilig zugrundegelegte Vertrag zur Abrechnung.
Mit den Positionsnummern kann der Logopäde / Sprachtherapeut eine Logopädieleistung bzw. Sprachtherapieleistung eindeutig identifizieren.
Logopädie und andere Leistungen ganz einfach mit den Krankenkassen abrechnen
Zu den Leistungen, die Logopäden und Sprachtherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen (GK) über Ihre Praxis abrechnen können, gehören folgende Angebote:
- Erstbefundung
- Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung
- Einzelbehandlung
- Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung
- Gruppenbehandlung
- Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung
- Hausbesuch inkl. Wegegeld
- Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient
- Besuch inkl. Wegegeld für die Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Besuch inkl. Wegegeld für die Behandlung von zwei und mehr Kindern oder Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie diese Positionsnummer ganz einfach ab, weil wir die Verträge mit den Preisen direkt für Sie kostenfrei im DMRZ-System hinterlegen und Sie mit der Schnelleingabe die richtigen Positionsnummern direkt finden. So einfach.