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Hilfsmittel: So schnell und einfach erstellen Sie eine Privatrechnung

Mit DMRZ.de rechnen Sie Ihre Leistungen online ab. Doch wussten Sie schon, dass Sie über DMRZ.de auch private Hilfsmittel abrechnen können? Wir zeigen Ihnen, wie das geht.

Auch private Leistungen können Sie ganz bequem und komfortabel über DMRZ.de abrechnen. Dafür erstellen Sie in Ihrem persönlichen DMRZ.de-Zugang (Maske "Abrechnungsfälle") in nur 4 Schritten eine Privatrechnung: 

  1. Sie füllen den Bereich "Versichertendaten" aus. Damit die Abrechnung funktioniert, sollten Sie die orange markierten Felder auf jeden Fall ausfüllen. Die anderen können, müssen aber nicht gefüllt werden.
    Tipp: Ihnen fehlt das Institutionskennzeichen (IK)? Dann wählen Sie einfach im Feld "IK Kasse" über das Lupen-Symbol "Privat" aus.

  2. Sie füllen im Bereich "Sonstige Daten" die Felder unterhalb des Reiters Verordnung aus.

  3. Wählen Sie unterhalb des Reiters "ReAdr." über das Lupen-Symbol den Rechnungstyp ("Rech.-typ") "Privatrechnung an Versicherten". Die Adresse des Versicherten wird automatisch übernommen.

  4. Sie füllen den Bereich "Schnelleingabe neue Abrechnungspositionen" aus.

Nicht vergessen: Speichern Sie alle Ihre Angaben über die Schaltfläche "Speichern".

Und so geht es weiter: Sie haben alle Einstellungen gemacht. Dann wird jetzt beim Rechnungslauf automatisch eine Privatrechnung an den Versicherten erstellt. 

Gut zu wissen: Beim Rechnungslauf mit einer Privatrechnung fallen die gleichen Gebühren an, wie beim Rechnungslauf für gesetzliche Kostenträger.

    Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien

    Die seit Beschluss vom 17. Dezember 2015 am 24. März 2016 in Kraft getretene Neufassung der Hilfsmittelrichtlinien hat die Hilfsmittelverordnung verändert. Betroffen sind alle Sonstigen Leistungserbringer und Ärzte. Vor der Regelung konnten nur Vertragsärzte im zuständigen Krankenkassengebiet Arzneimittel, Heilmittel und auch Hilfsmittel verordnen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Das können seit der in Kraft getretenen Neufassung der Richtlinie auch Krankenhäuser. Sie können Heilmittel, Hilfsmittel und andere Leistungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen und für diesen Zeitraum auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

    §6 der neuen Hilfsmittelrichtlinie regelt: Verordnung von Hilfsmitteln im Rahmen des Entlassmanagements, die keine Verbrauchshilfsmittel sind und nicht länger als 7 Tage genutzt werden. Auch individuell gefertigte Hilfsmittel sind davon ausgeschlossen.

    Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
    Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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