Für die Abrechnung der Leistungen und Kosten von ergotherapeutischen Leistungen und Maßnahmen gilt das Positionsnummernverzeichnis der Krankenkassen und der jeweilig zugrundegelegte Vertrag zur Abrechnung. Mit den Positionsnummern kann eine Ergotherapieleistung eindeutig identifiziert werden.
Ergotherapeutische Leistungen ganz einfach mit den Krankenkassen abrechnen
Zu den Leistungen, die Ergotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen (GK) über Ihre Praxis abrechnen können, gehören folgende Angebote:
- Ergotherapeutische Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen
- Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen / perzeptiven Störungen
- Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung
- Ergotherapeutische Behandlung bei psychisch-funktionellen Störungen
- Ärztlich verordneter Hausbesuch
- Leistung außerhalb der Heilmittelversorgung
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie diese Positionsnummer ganz einfach ab, weil wir die Verträge mit den Preisen direkt für Sie im DMRZ-System hinterlegen und Sie mit der Schnelleingabe die richtigen Positionsnummern direkt finden.