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Zur Beurteilung und Abrechnung eines Ergotherapieangebotes benötigen Sie die passende Positionsnummer. Wir haben Ihnen alle relevanten Informationen zusammengetragen.
Beachten Sie: Dieser Text ist veraltet. Alle relevanten Links sowie die neuesten Informationen rund um Positionsnummern – auch für Heilmittelerbringer – finden Sie hier.
Für die Abrechnung der Leistungen und Kosten von ergotherapeutischen Leistungen und Maßnahmen gilt das Positionsnummernverzeichnis der Krankenkassen und der jeweilig zugrundegelegte Vertrag zur Abrechnung. Mit den Positionsnummern kann eine Ergotherapieleistung eindeutig identifiziert werden.
Zu den Leistungen, die Ergotherapeuten mit den gesetzlichen Krankenkassen (GK) über Ihre Praxis abrechnen können, gehören folgende Angebote:
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum rechnen Sie diese Positionsnummer ganz einfach ab, weil wir die Verträge mit den Preisen direkt für Sie im DMRZ-System hinterlegen und Sie mit der Schnelleingabe die richtigen Positionsnummern direkt finden.