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GKV-Spitzenverband: Überarbeitung zur Präqualifizierung von Hilfsmittelanbietern

Der GKV-Spitzenverband hat laut AOK seine Empfehlungen zur Präqualifizierung von Hilfsmittelanbietern zum 1. Juli 2015 überarbeitet. Mit der neuen Fassung würden insbesondere für die Versorgungsbereiche Dekubitus- und Tracheostomaversorgung Regelungen zur Nachqualifizierung der fachlichen Leistungen geschaffen.

Die neusten Infos rund um Hilfsmittel

Beachten Sie: Dieser Text ist veraltet. Die neusten Informationen und News für Anbieter und Herstellern von Hilfsmitteln finden Sie hier:

Hilfsmittel: News und Infos

Gesetzliche Grundlage für die Präqualifizierung nach SGB V

Vertraglich regelt die neue Ausgestaltung des Verfahrens zur Präqualifizierung der § 126 Abs. 1a Satz 3 des SGB V. Das Antragsverfahren für die Leistungserbringer zum Erwerb einer Präqualifikation und das Verfahren der Bestimmung geeigneter Stellen der Durchführung der Eignungsprüfungen (Präqualifizierungsstellen – PQS), werden durch den Paragraphen geregelt.

Weitere Informationen zum Thema Präqualifizierung, die Vereinbarung und den entsprechenden Gesetzestext finden Sie hier.

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