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Anhebung von Pflegemindestlohn und Mindestlohn in 2015, 2016, 2017

Der Pflegemindestlohn hat sich geändert. Die Anhebung des Pflegemindestlohns von 2013 bis heute finden Sie hier in der Übersicht. 

Der Pflegemindestlohn hat sich erhöht: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Pflegekräfte in den alten Bundesländern 9,40 Euro als Pflegemindestlohn und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern.

In privaten Haushalten, in denen der Pflegemindestlohn nicht gilt, beträgt der allgemeine Mindestlohn 8,50 Euro. Dieser gilt zum Beispiel auch für Reinigungs- und Küchenhilfen. 

Ab 01.10.2015 ist eine Ausweitung des Pflegemindestlohns geplant, der aktuell für rund 780.000 Beschäftigte gilt. Der Pflegemindestlohn wird zukünftig dann auch für Betreuer von dementen Menschen, Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte gelten.

Anhebung des Pflegemindestlohns nach Region und Jahr

Lohnart Jahr Alte Bundesländer + Berlin Neue Bundesländer
Pflegemindestlohn 1.1.2020 bis 30.04.2020 11,35 € 10,85 €
Pflegemindestlohn 1.1.2019 11,05 € 10,55 €
Pflegemindestlohn 1.1.2018 10,55 € 10,05 €
Pflegemindestlohn 1.1.2017 10,20 € 9,50 €
Pflegemindestlohn 1.1.2016 9,75 € 9,00 €
Pflegemindestlohn 1.1.2015 9,40 € 8,65 €
Pflegemindestlohn 1.7.2013 9,00 € 8,00 €

Für das Pflegestärkungsgesetz II ist laut Bundesministeriums eine Regelung geplant, nach der die Pflegekassen bei den Trägern der Einrichtungen einen Nachweis über das Lohnniveau einfordern können. 

Da im Bereich der Pflege bis zu 70 % der Gesamtkosten durch die Lohn- und Lohnnebenkosten entstehen, werden die Kosten im Pflegebereich insgesamt deutlich ansteigen. 

Die Sozialstationen von Caritas und Diakonie (Aktion: „Die häusliche Pflege hat Wert“) mahnen an, dass in den vergangenen 9 Jahren zwar die Personalkosten um 17 Prozent gestiegen seien, die Anhebungen der Vergütungen für die Pflegedienste aber nur um 8 Prozent im selben Zeitraum. Zudem schrieben „immer mehr ambulante Pflegedienste […] rote Zahlen, bei Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg sind es derzeit 60 Prozent aller Pflegedienste“, so die Caritas. 

Als weiterer Kostensteigerungsfaktor gilt der hohe Grad an Bürokratie im Pflegedienstbereich und der stationären Pflege. Laut Statistischem Bundesamt wendete eine Pflegekraft in 2012 rund 40 Prozent Ihrer Arbeitszeit allein für Dokumentation der Pflegetätigkeiten und das Ausfüllen von Formularen auf, ein Kostenfaktor in Milliardenhöhe.

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