DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Tarifkennzeichen (TK)

Das Tarifkennzeichen (TK) ist Teil des sogenannten Leistungserbringergruppenschlüssels (LEGS) und bezeichnet eine genaue Preisvereinbarung zwischen Kostenträger (z. B. Pflege- oder Krankenkasse) und Leistungserbringer. Das Tarifkennzeichen ist notwendig, um in Deutschland eine Leistung korrekt mit den Kostenträgern abzurechnen. Ohne TK lässt sich eine Abrechnung nur schwer zuordnen. Ein Tarifkennzeichen ist eine fünfstellige Ziffer: Die ersten beiden Stellen geben den Geltungsbereich des Vertrages an (i. d. R. ein Bundesland), die letzten drei Stellen eine laufende Vertragsnummer.