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Kurzzeitpflege bezeichnet man die stationäre Unterbringung in ein Pflegeheim für bis zu acht Wochen im Jahr mit einem Budget von 1.612 Euro. Kurzzeitpflege ist vor allem für jene Pflegebedürftige wichtig, die z. B. nach einem Krankenhausbesuch eine umfassende Pflege abseits von Zuhause benötigen. Betroffene, die Anspruch auf Pflegegeld haben (also nicht von einem Pflegedienst, sondern von Angehörigen gepflegt werden) erhalten während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegelds. Übrigens: Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig geltend macht, kann sogar den vollen Satz auf die Kurzzeitpflege anrechnen – und damit bis zu 3.224 Euro nutzen.