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Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Pflegegrad-Rechner für Pflegestufen und Pflegegrade

Damit Sie den Pflegegrad für Ihre Pflegebedürftigen ermitteln können und sich mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und den Bewertungskriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vertraut machen können, haben wir den Pflegegrad-Rechner entwickelt.

Ab dem 1. Januar 2017 werden die Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Dafür ändert sich das gesamte Verfahren der Begutachtung: Es müssen keine Minuten mehr gezählt, sondern Kompetenzen und Bedürfnisse beurteilt werden. Dabei wird vor allem bewertet, welche Fähigkeiten ein Pflegebedürftiger grundsätzlich besitzt - unabhängig davon, welche davon er wie häufig benötigt.

Pflegegrade selbst errechnen

Mithilfe des komfortablem DMRZ.de Pflegegrad-Rechners können Sie schon jetzt einfach und schnell den Pflegegrad für Ihre Pflegebedürftigen ermitteln. Der Rechner steht Ihnen in unserer DMRZ.de Pflegesoftware ab sofort zur Verfügung. Wie einfach er zu bedienen ist und einige Tipps und Tricks lesen Sie im Kunden-Assistenten.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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