Versorgungszeitraum abhängig vom Hilfsmittelkennzeichen angeben

Deutsches Medizinrechenzentrum

Hilfsmittel einfach abrechnen

  • Angabe des Versorgungszeitraum bei der Hilfsmittelabrechnung
  • Darauf müssen Sie achten
  • So klappt die Abrechnung mit DMRZ.de

Gewusst
wie

Versorgungszeitraum abhängig vom Hilfsmittelkennzeichen angeben

Die Krankenkassen wünschen im Datenträgeraustausch nach § 302 SGB V für Hilfsmittel genaue Informationen. So ist der Versorgungszeitraum abhängig vom Hilfsmittelkennzeichen anzugeben. So sind für Hilfsmittel mit bestimmten Kennzeichen die Versorgungszeiträume im Datenträgeraustauschverfahren anzugeben. Auch die Darstellung dieser Hilfsmittel ändert sich im DMRZ-System entsprechend.

Der Versorgungszeitraum muss für folgende Hilfsmittelkennzeichen angegeben werden:

  • 02: Wiedereinsatz

  • 03: Miete

  • 08: Vergütungspauschale

  • 09: Folgevergütungspauschale

  • 10: Folgeversorgung

  • 11: Ersatzbeschaffung

  • 12: Zubehör

  • 13: Reparaturpauschale

  • 15: Wartungspauschale

  • 20: Erprobung

Grundsätzlich ist die Angabe des Versorgungszeitraums für jedes Hilfsmittel möglich.

Verpflichtend anzugeben ist der Versorgungszeitraum bei der Abrechnung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln nach §302 SGB V bzw. Pflegehilfsmitteln, die über §105 SGB XI abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Angabe des Zeitraums auch vertraglich mit dem Kostenträger vereinbart worden sein kann.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie den Versorgungszeitraum angeben müssen:

  • prüfen Sie ihre Verträge mit den Kassen.
  • prüfen Sie, ob das abzurechnende Hilfsmittel auf der Liste der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln steht. Die Liste finden Sie auf der Seite des GKV Spitzenverbandes unter Verlautbarung zur Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen.

Wie Sie den Versorgungzeitraum angeben

  • Die Felder zur Eingabe des Versorgungszeitraums finden Sie in Abrechnungsfälle - Details im Bereich Schnelleingabe neue Abrechnungspositionen.
  • Tragen Sie bei Versorgungszeitraum von und bis je ein Datum ein. Sie können das Datum eintippen oder das Kalendersymbol verwenden.
Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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