Verordnungen für Rehasport und Funktionstraining leicht überprüfen

Deutsches Medizinrechenzentrum

Muster 56 korrekt ausgefüllt?

  • Darauf sollten Sie bei der Überprüfung von Verordnungen achten
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Gewusst
wie

Verordnungen für Rehasport und Funktionstraining leicht überprüfen

Was gehört in welches Feld? Als Leistungserbringer für Rehabilitationssport, Funktionstraining oder Herzsport sollten Sie wissen, wie eine Verordnung nach Muster 56 aufgebaut ist. Ist diese nicht vollständig vom Arzt ausgefüllt worden, drohen Ihnen Kürzungen oder Rückläufer von Seiten der Krankenkassen. Wir erklären, worauf Sie bei der Verordnung achten sollten.

Damit Sie Ihre Leistungen reibungslos abrechnen können, müssen die Verordnungen für Funktionstraining oder Rehasport einwandfrei vom Arzt ausgefüllt worden sein. Hierzu kommt als Rezept das Muster 56 zum Einsatz. Rechnen Sie einfach mit dem DMRZ ab und profitieren von einer Plausibilitätsprüfung, die Ihre Eingaben leicht macht und Sie vor Rückläufern schützt.

MEHR ERFAHREN

Hier sind die Versichertendaten angegeben:

  • Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Name und Vorname des Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Kassen-Nr.
  • Versicherten-Nr.
  • Status

Die Betriebsstättennummer und Arztnummer sind von dem Arzt anzugeben. Die neunstellige lebenslange Arztnummer (LANR) wird von der Kassenärztlichen Vereinigung an jeden Arzt zur Identifikation bei der GKV Abrechnung angegeben. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) regelt, dass die LANR und die Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Abrechnung in Deutschland angegeben werden muss.

Ohne Ausstellungsdatum – vom Arzt ausgefüllt! – besitzt die Verordnung keine Gültigkeit!

Für die Abrechnung der Leistungen ist eine Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse erforderlich. Diese ist auf der Rückseite der Verordnung und wird unten per Genehmigungsdatum, Stempel und Unterschrift besiegelt.

Verordnungen für Funktionstraining und Rehasport – wichtig für folgende Berufsgruppen

  • Physiotherapeuten / Krankengymnasten (Physiotherapie / Krankengymnastik)
  • Sportlehrer, Diplom Sportlehrer
  • Ergotherapeuten (Ergotherapie)
  • Rehasportvereine / Gruppen für Funktionssport

Mit dem DMRZ den Antrag auf Kostenübernahme einfach in 3 Schritten abrechnen

1. Versichertendaten erfassen: Oben links in der Eingabemaske können Sie Versichertenangaben erfassen. Ihre patientenbezogenen Daten werden automatisch im System gespeichert und können in Zukunft einfach ausgewählt werden.

2. Verordnungsdaten erfassen: Die Verordnungsdaten entnehmen Sie dem Feld 1. Wenn Arzt- und Betriebsstättennummer auf der Verordnung enthalten sind, dann sollten diese Daten in der Abrechnungsmaske erfasst werden. Manche Kassen ziehen fehlende oder fehlerhafte Daten als Grund für eine Absetzung heran. Im Feld „Gen.-Kennz.“ ist das Genehmigungskennzeichen anzugeben. Das Genehmigungskennzeichen wird von Krankenkassen im Anschreiben gemeinsam mit der Verordnung übermittelt oder auf der Verordnung unterhalb vom Genehmigungsdatum dokumentiert. Liegt diese Information nicht vor, so wird das Feld automatisch beim Speichern mit dem Genehmigungsdatum gefüllt.

3. Abrechnungsdaten erfassen: Die Auswahl der abzurechnenden Teilnahmen erfolgt auf Basis der Teilnahmebestätigung. Hierbei empfiehlt sich die Auswahl über den „Serienterminkalender“ von DMRZ.de. Serientermine können über das Symbol rechts neben dem Termineingabefeld erfasst werden. Hier können Sie ganz bequem per Klick auf den jeweiligen Wochentag alle vereinbarten Termine auswählen. Die Verträge zur Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining sind für Sie im DMRZ-System hinterlegt.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!