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Tipp gegen Rückläufer: Je Verordnung ein Abrechnungsfall

So vermeiden Sie Rückläufer

Wurde schon einmal eine Ihrer Rechnungen abgewiesen und Sie fanden den Erklärungstext nicht aufschlussreich?

Eine häufig genutzte Formulierung ist beispielsweise: "Die abgerechnete Leistung... stimmt nicht mit der verordneten Leistung überein. Laut technischer Anlage müssen die abgerechneten Positionen einzeln geliefert und dürfen nicht zusammengefasst werden."

Das bedeutet, dass Sie mehrere Verordnungen des gleichen Kunden in einem Abrechnungsfall erfasst haben. Jeder Abrechnungsfall darf aber laut Technischer Anlage DTA nur den Inhalt einer Verordnung enthalten. Liegen Ihnen beispielsweise vier Verordnungen für Herrn Meier vor, so müssen auch insgesamt vier Abrechnungsfälle für Herrn Meier erfasst werden.

Häufig entsteht der falsche Eindruck, dass nicht alle Verordnungen in einer Rechnung zusammengefasst werden dürfen. Dies ist wohl möglich, aber pro Verordnung muss eine Belegnummer vorhanden sein. Da jeder Abrechnungsfall eine eigene Belegnummer erhält, gilt also immer: Für jede Verordnung muss ein Abrechnungsfall erstellt werden.

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