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So bedrucken Sie Heilmittelverordnungen für die DTA-Abrechnung

Verordnungsdruck: So einfach bedrucken Sie Verordnungen

Nach der Rechnungserstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heilmittelverordnung mit den eingegebenen Daten zu bedrucken. Damit ersparen Sie sich die Taxierung per Hand.

Die entsprechende Funktion finden Sie im unteren Bereich der Maske „Heilmittelverordnung“. Stellen Sie bitte vorab Ihren Drucker manuell auf das DIN A5-Format ein. Wählen Sie nun bei "Heilmittelverordnung bedrucken" die richtige Vorlage aus. Nun öffnet sich ein PDF-Dokument, das Ihre eingegebenen Daten enthält. Drucken Sie dieses aus.

Sollte der Ausdruck nicht hundertprozentig mit den vorgegebenen Feldern der Heilmittelverordnung übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit, mittels der Eingabemaske den Druckbereich manuell zu verschieben. Anschließend können Sie das PDF-Dokument erneut anfordern.

Wichtige Hinweise zum richtigen Verordnungsdruck

  • Vor erstmaliger Nutzung der Funktion sollten Sie das Verfahren zunächst mit einer Verordnungskopie oder einem leeren Blatt testen.
  • Achten Sie gegebenenfalls darauf, die Duplex-Funktion an Ihrem Drucker zu deaktivieren.
  • Setzen Sie die Druckgröße auf 100 %.
  • Kopieren Sie zur Sicherheit vorab die Originalverordnung.
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