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Pflegedienste: So hinterlegen Sie Zeiträume für Punktwerte

Punktwerte für häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung auch zeitlich möglich

Wir haben den Bereich „Pflege-Konfiguration“ in der DMRZ.de Online-Pflegeabrechnung weiter entwickelt. Nun können Sie die zeitliche Dauer der Punktwerte auch für „häusliche Betreuung §124 SGB XI“ und „hauswirtschaftliche Versorgung“ festlegen. Bisher war das nur für die „Grundpflege SGB XI“ möglich. Für „häusliche Betreuung §124 SGB XI“ und „hauswirtschaftliche Versorgung“ konnte nur ein allgemeingültiger Punktwert hinterlegt werden.

Und so einfach geht die Hinterlegung neuer Punktwerte für die Abrechnung von Pflegeleistungen:

Klicken Sie sich im Menü über die Menüpunkte „Einstellungen > Profil“ in die Maske „Profil-Details“. Wählen Sie im Bereich „Pflege-Konfiguration“ unter dem Reiter „Punktwert SGB XI“ „Häusliche Betreuung §124 SGB XI“ oder „Hauswirtschaftliche Versorgung“. Tragen Sie den aktuellen Punktwert ein und legen Sie fest, ab wann dieser Punktwert gültig ist. 
Wichtig: Ändern Sie den Punktwert, werden automatisch alle betroffenen Leistungsserien der Leistungsplanung und der Abrechnungsfälle aktualisiert.

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