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Prinzipiell müssen viele Hebammenleistungen von den Versicherten quittiert werden. Das DMRZ stellt seinen Kunden daher eine Versichertenbestätigung zur Verfügung. Die Versichertenbestätigung finden Sie in der Maske „Versicherte/Kunden“.
Wenn Sie dann einen Versicherten öffnen, finden Sie im Bereich „Vordrucke“ unter anderem die Versichertenbestätigung. Zusätzlich können Sie sich dort Behandlungsverträge ausdrucken.
Die folgenden Leistungen werden Sie auf dem Vordruck nicht finden, denn diese müssen NICHT quittiert werden: