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Neue Funktion Versichertenbestätigung

Bestätigungen einfach ausdrucken

Prinzipiell müssen viele Hebammenleistungen von den Versicherten quittiert werden. Das DMRZ stellt seinen Kunden daher eine Versichertenbestätigung zur Verfügung. Die Versichertenbestätigung finden Sie in der Maske „Versicherte/Kunden“.

Wenn Sie dann einen Versicherten öffnen, finden Sie im Bereich „Vordrucke“ unter anderem die Versichertenbestätigung. Zusätzlich können Sie sich dort Behandlungsverträge ausdrucken.

Die folgenden Leistungen werden Sie auf dem Vordruck nicht finden, denn diese müssen NICHT quittiert werden:

  • Beratung der Schwangeren, auch mittels Kommunikationsmedium (010X)
  • Beratung der Wöchnerin mittels Kommunikationsmedium (230X)
  • Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings mittels Kommunikationsmedium (2900)
  • Zuschläge Zwillinge (1500, 1501 oder 1502; 220X, 2820)
  • erster Hausbesuch (1900)
  • Naht (140X)
  • Arzneimittel und Materialien.
Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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